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Social-Media-Sucht: Instagram und YouTube schuldig gesprochen

Die Klägerin warf den Plattformen vor, jungen Nutzern gezielt zu schaden. Der Schadenersatz von drei Millionen Dollar könnte erst der Anfang sein.

In einem beispiellosen Prozess um eine Gefährdung von Kindern durch soziale Medien haben die US-Plattformen Instagram und YouTube eine Niederlage erlitten. Die Geschworenen warfen den Unternehmen am Mittwoch Fahrlässigkeit im Umgang mit jungen Nutzern vor und sprachen der Klägerin Schadenersatz in Höhe von drei Millionen Dollar (etwa 2,6 Millionen Euro) zu. Die 20-Jährige machte ihre frühe Nutzung sozialer Medien für eine Verschlimmerung ihrer psychischen Probleme verantwortlich.

Die zu zahlende Summe dürfte noch steigen: Die Jury entschied, dass die Unternehmen vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise gehandelt hätten. Sie wird daher in Kürze weitere Beweise anhören und sich erneut beraten, um über die Höhe des Strafschadensersatzes zu entscheiden.

«Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und prüfen unsere rechtlichen Möglichkeiten», teilte Meta mit, der Mutterkonzern von Instagram. In dem Prozess sagten Meta-Chef Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri aus. Beide wiesen die Vorwürfe zurück und erklärten, sie bemühten sich um den Schutz junger Nutzerinnen und Nutzer.

Den beklagten Unternehmen wurde vorgeworfen, ihre Plattformen gezielt so gestaltet zu haben, dass minderjährige Nutzer abhängig werden und psychische Schäden erleiden. TikTok und Snap, die ursprünglich ebenfalls verklagt worden waren, schlossen vorab einen Vergleich.

Depressionen und Suizidgedanken

Die Anwälte der Klägerin gaben an, ihr früher Konsum sozialer Medien habe sie süchtig gemacht und Depressionen sowie Suizidgedanken verschlimmert. Die Klägerin, die in den Gerichtsunterlagen nur mit den Buchstaben «KGM» identifiziert wurde, sagte, sie habe im Alter von sechs Jahren zum ersten Mal YouTube genutzt. Mit neun sei sie bereits den ganzen Tag in den sozialen Medien unterwegs gewesen.

Meta argumentierte, dass die psychischen Probleme der Klägerin unabhängig von ihrer Social-Media-Nutzung bestanden hätten, und verwies häufig auf ein schwieriges Familienleben. In einer Mitteilung nach den Schlussplädoyers gab Meta ausserdem an, dass keiner der Therapeuten der Klägerin Social Media als Ursache ihrer psychischen Probleme identifiziert habe. Die Kläger mussten jedoch nicht beweisen, dass soziale Medien die Probleme verursachten – es genügte, dass sie ein wesentlicher Faktor für ihre Probleme waren.

Das Urteil könnte richtungsweisend für Tausende ähnliche Klagen sein. Experten sehen Parallelen zu den Tabakprozessen der 1990er Jahre, die zu milliardenschweren Vergleichen führten. (dpa)

 
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