Partnerin betäubt und vergewaltigt – zwölf Jahre Haft
Weil er seine damalige Lebensgefährtin immer wieder betäubt und vergewaltigt und die Taten gefilmt hat, ist ein Mann in Deutschland zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Hannover sprach ihn unter anderem der schweren Vergewaltigung in 33 Fällen schuldig. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger Marcin Raminski kündigte an, eine Revision zu prüfen.
Das Gericht verurteilte den 39-Jährigen ausserdem wegen schwerer sexueller Nötigung in sieben Fällen. Bei allen 40 Sexualstraftaten kamen gefährliche Körperverletzung und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen hinzu. In fünf weiteren Fällen wurde er allein wegen solcher Bildaufnahmen verurteilt.
Schlafmittel in den Tee gemischt
Nach Überzeugung der Kammer mischte der Pole seiner Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Ronnenberg bei Hannover heimlich ein verschreibungspflichtiges Schlafmittel in Getränke, meist in Tee. Anschliessend nahm er sexuelle Handlungen an der Frau vor, die sich laut Kammer in einem Zustand nahe der Bewusstlosigkeit befand. Manche Taten zogen sich über Stunden hin. Er filmte sie mit seinem Mobiltelefon und verbreitete einen Teil der Aufnahmen im Internet.
In Chatgruppen brüstete sich der Mann nach den Feststellungen des Gerichts mit den Taten und erhielt dafür Zuspruch. Teilweise setzte er auch Wünsche anderer Chatteilnehmer um. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das gesichtete Videomaterial als «maximal verstörend». Die Taten seien mit einer besonderen Entwürdigung verbunden gewesen.
Geständnis wirkte strafmildernd
Die Kammer stützte sich vor allem auf ein umfassendes Geständnis, das sie unter anderem anhand der Videos überprüfte. Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte noch geschwiegen. Sein Geständnis und die gezeigte Reue berücksichtigte das Gericht strafmildernd. Es hielt ihn für voll schuldfähig.
Die Frau leidet nach den Feststellungen des Gerichts unter Panikattacken und Schlafstörungen. Schon während der Tatzeit hatte sie mit Müdigkeit und Schwindel zu kämpfen – ohne die Ursache zu kennen. Ihre Anwältin Christina Rust schilderte nach dem Urteil auch die Belastung durch die verbreiteten Aufnahmen: «Sie weiss nicht, wo die noch existieren. Sie weiss nicht, wann die wieder auftauchen.» (dpa)
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