Eine Region – unterschiedliche Kräfte

Verkehr und Infrastrukturaufgaben, Raumplanung, Arbeitsort, Kultur – auf eine nähere Betrachtung dieser Elemente verzichte ich. Hingegen gehe ich der Frage nach, was der feine Unterschied zwischen dem Land Liechtenstein und der Nachbarregion Werdenberg aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet ausmacht. Oder anders ausgedrückt: Was ist der Unterschied zwischen Sevelen und Vaduz?
Gemeinsamkeiten
Die Entfernung zu den Zentren ist sowohl von Vaduz wie von Sevelen gleich lang. So dauert die Fahrzeit zum Hauptbahnhof Zürich zwischen 70 bis 80 Minuten. Sevelen hat nebst Busverbindungen einen Bahnanschluss, den Vaduz nicht hat. Hüben wie drüben sind Industriebetriebe angesiedelt. Die geografische Lage stellt also keinen Standortvorteil dar, ausser, dass Liechtenstein sowohl dem EWR als auch dem schweizerischen Wirtschaftsraum angehört.
Die gemeinsame Währung besteht seit dem Zollvertrag, abgeschlossen im Jahre 1923, womit seit Jahrzehnten die Grundlage eines Wirtschaftsraumes für den Austausch von Gütern und somit auch ein freier Austausch von Arbeitskräften vorhanden ist. Die Löhne sind dabei mit denen der Schweiz vergleichbar.
Unterschiede
Unterschiede sind augenfällig bei der Steuerkraft. Pro Person liegt diese im Kanton St. Gallen bei 2314 Franken und im Land Liechtenstein bei 5018 Franken. Angemerkt sei, dass bei der Steuerkraft im Kanton St. Gallen die Quellensteueranteile inkludiert sind. Das Volumen des öffentlichen Haushalts beläuft sich im Kanton St. Gallen auf 4,6 Milliarden und jenes der St. Galler Gemeinden auf 2,6 Milliarden. Die Werdenberger Gemeinden haben gemeinsam ein Haushaltsvolumen von 208 000 000 Franken. Mithalten können die Werdenberger Gemeinden beim Eigenkapital im Vergleich mit den Liechtensteiner Gemeinden bei Weitem nicht. Das Land Liechtenstein tätigt Ausgaben von über 784 Millionen Franken und die Gemeinden im Land Liechtenstein solche von 175 Millionen Franken.
Wettbewerbsfähigkeit
Die Unterschiede beim Volkseinkommen und damit auch bei der Steuerkraft lassen einen Wettbewerbsvorteil erahnen. Die Fiskalquote betrug im Jahr 2012 in Liechtenstein 24,4 Prozent und in der Schweiz 28,2 Prozent. Ein weiterer Vorteil liegt in der Gesetzgebung, vor allem beim Gesellschaftsrecht und bei der Besteuerung von Gesellschaften. Weniger Regulatorien stärken die Wettbewerbsfähigkeit wesentlich. In der Schweiz wurde in den letzten Jahren immer stärker reguliert, das heisst, Aufgaben und somit Lasten durch den Staat übernommen. Ein Blick in die Vernehmlassungsliste von Gesetzesentwürfen beim Bund lässt erahnen, wohin die Reise geht: Richtung Zentralisierung und Regulierung. Deshalb ist es von Bedeutung, sich stets die Frage zu stellen, welche Regulierungsdichte und Vereinheitlichung überhaupt erreicht werden soll. Oder anders formuliert: Lieber eine Aufgabe dem Kanton oder den Gemeinden zuweisen und damit auch mit einer unterschiedlichen Erfüllung von Aufgaben und Pflichten leben, als dem Vereinheitlichungswahn verfallen. Denn eine Politik der Kompetenzverschiebung von den Gemeinden zum Kanton und dann vom Kanton zum Bund behindert die Wirtschaft und damit die Wettbewerbs-
fähigkeit des Staatswesens.
Bedeutend scheint mir, dass kleinere Gemeinwesen, wie das Land Liechtenstein, effizienter und wirtschaftlicher arbeiten und überschaubarer sind als grössere. Liechtenstein war aufgrund seiner Kleinheit in seiner geschichtlichen Entwicklung immer wieder gezwungen, sich flexibel an veränderte Bedingungen anzupassen. Sonst hätte der Kleinstaat wohl nicht überlebt. Diese Flexibilität und Erfahrung sind sicherlich ein weiterer Standortvorteil.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.