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Digitalsteuer: Lösung bis Ende des Jahres

Die EU-Digitalsteuer kommt nicht vom Fleck: Zwar sind sich die EU-Staaten einig, dass man etwas tun müsse, doch bei der Ausgestaltung sind sie sich uneinig. Nun haben die EU-Finanzminister beschlossen, sich bis Jahresende auf eine Übergangslösung einigen zu wollen.
Die EU-Finanzminister haben am Samstag in Wien beschlossen, sich bis zum Jahresende auf eine Übergangslösung einigen zu wollen. Dies sagte der österreichische Finanzminister und EU-Ratsvorsitzende Hartwig Löger.
Die EU-Finanzminister haben am Samstag in Wien beschlossen, sich bis zum Jahresende auf eine Übergangslösung einigen zu wollen. Dies sagte der österreichische Finanzminister und EU-Ratsvorsitzende Hartwig Löger. (Bild: KEYSTONE/APA/APA/HANS PUNZ)

"In einem Kraftakt ist es gelungen, eine gemeinsame Linie aller Mitgliedsstaaten zu finden", sagte der österreichische Finanzminister Hartwig Löger am Samstag nach dem Treffen in Wien.

Man habe sich darauf geeinigt, "eine kurzfristige Lösung bis Jahresende zu erarbeiten", sagte Löger weiter, dessen Land zurzeit den EU-Ratsvorsitz innehat. Neu wolle man zudem diese Übergangslösung mit einer Verfallsklausel ergänzen.

Diese Klausel hatte Frankreichs Finanzminister Bruno Le Maire ins Spiel gebracht. Sie soll bewirken, dass die Übergangslösung ausläuft, sobald eine Lösung auf der Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gefunden ist.

Dadurch erhofft sich der Franzose, die Gegner der Übergangslösung an Bord zu holen und bis Ende Jahr eine Einigung zu erzielen. Dies ist unbedingt nötig, da der Vorschlag einstimmig angenommen werden muss.

Konkret sieht dieser vor, dass Digitalunternehmen ab einer bestimmten Grösse drei Prozent Steuern auf jene Umsätze bezahlen, die sie mit Online-Werbung, mit den Geschäften auf ihren Plattformen sowie durch den Daten-Verkauf ihrer Kunden generieren.

Handlungsbedarf unbestritten

EU-Staaten wie Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien hatten vor rund einem Jahr diese Digitalsteuer bei einem Finanzministertreffen aufs Tapet gebracht.

Ihnen ist ein Dorn im Auge, dass traditionelle Unternehmen in der EU Schätzungen zufolge etwa 23 Prozent Steuern bezahlen, Internet-Konzerne wie beispielsweise Google oder Amazon hingegen nur zwischen acht bis neun Prozent.

Da ihnen die Arbeiten auf internationaler Ebene zu langsam vorangehen, haben sie die EU-Kommission dazu aufgefordert, einen Vorschlag zu präsentieren.

Unbestritten ist unter den EU-Staaten, dass Handlungsbedarf besteht. Doch Länder wie Irland, Schweden, Dänemark, Malta und Luxemburg sprachen sich bis anhin gegen eine Übergangslösung aus, weil sie Wettbewerbsnachteile befürchten. Daher plädieren sie für eine Lösung auf internationaler Ebene.

Deutschland nun doch skeptisch

"Ich bin überzeugt, dass wir für die Besteuerung der Internetgiganten eine Einigung erzielen werden. Ich habe da keine Zweifel", sagte Le Maire nach dem Treffen. Gemäss dem Franzosen haben denn auch Luxemburg und die Niederlande ihre ablehnenden Positionen "aufgeweicht". Der luxemburgische Finanzminister Pierre Gramegna bestätige dies mit einer Mitteilung auf Twitter.

Seit ein paar Wochen gibt es jedoch Vorbehalte von Seiten des ehemaligen Verbündeten Deutschlands gegen die Übergangslösung. Zwar kritisierte auch der deutsche Finanzminister Olaf Scholz die Tatsache, dass erfolgreiche Internet-Unternehmen nicht zur Finanzierung des Gemeinwesens beitrügen.

Doch wies Scholz auf offene Fragen hin, die mit der Einführung einer Digitalsteuer basierend auf der Besteuerung von Umsätzen verbundenen sind: etwa die Vereinbarkeit mit internationalen Regelungen sowie die Gefahr der Doppelbesteuerung. Die Einführung einer solchen Steuer sei eben "nicht ganz trivial". "Also mal sehen, wie weit wir kommen", sagte Scholz zu dem von Österreich verkündeten Ziel, bis Jahresende eine Einigung zu haben.

Schweiz für internationale Lösung

Parallel zu dem Arbeiten an der Übergangslösung soll laut Löger an einer langfristigen Lösung gearbeitet werden. Hierzu hatte die EU-Kommission die Einführung neuer Körperschafts-Vorschriften vorgeschlagen, um Gewinne dort zu besteuern, wo sie generiert werden.

Dazu soll zusätzlich zur physischen Präsenz eine "digitale Präsenz" eingeführt werden. Von dieser Regelung wären ebenfalls nur Unternehmen ab einer bestimmten Grösse betroffen.

Die Schweiz als OECD-Mitglied befürworte die Anpassung in der Besteuerung der digitalen Wirtschaft, schrieb das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in einer Mitteilung von Anfang Jahr. Diese sollten jedoch laut SIF im Rahmen der bestehenden internationalen Steuerregeln und der OECD stattfinden. (sda)

 
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