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«Ungleichbehandlung wird korrigiert»: Keller-Sutter eröffnet Abstimmungskampf

Finanzministerin Karin Keller-Sutter wirbt für die Einführung der Individualbesteuerung. Die Heiratsstrafe werde damit abgeschafft, Erwerbsanreize erhöht. An die Kantone hat sie eine klare Botschaft.
von Doris Kleck
Bundersrätin Karin Keller-Sutter spricht sich für die Individualbsteuerung aus. (Bild: PETER SCHNEIDER)

Der 8. März ist der Tag der Frau. Und es ist auch der Tag, an dem die Heiratsstrafe fallen soll. Die Einführung der Individualbesteuerung kommt an diesem Tag an die Urne. Es ist ein Projekt, das im Parlament vor allem von Frauen aus FDP, GLP, SP und Grünen vorangetrieben wurde. Denn nebst der Abschaffung der steuerlichen Heiratsstrafe geht es auch darum, die Erwerbsanreize für Frauen und damit die Gleichstellung zu fördern. Heute wird das Zweiteinkommen bei verheirateten Paaren, also meist dasjenige der Frau, besonders hoch besteuert.

Seit 40 Jahren versucht das Parlament, die steuerliche Heiratsstrafe abzuschaffen. Sie entsteht, weil bei Ehepaaren Einkommen und Vermögen zusammengezählt werden. Wegen der Progression zahlen verheiratete Paare in der Regel höhere Steuern als Konkubinatspaare in der gleichen wirtschaftlichen Situation. «Diese Ungleichbehandlung wird mit der Individualbesteuerung korrigiert», sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Dienstag vor den Medien. Sie begründete, weshalb Bundesrat und Parlament die Einführung der Individualsteuerung befürworten.

Das Parlament hat die Vorlage hauchdünn verabschiedet, sowohl die Kantone als auch die Mitte und die SVP haben dagegen das Referendum ergriffen. Sie führen an, dass die Heiratsstrafe auch anders als durch diesen fundamentalen Systemwechsel abgeschafft werden könnte - und sie monieren die steigende Bürokratie.

Alle bisherigen Anläufe sind gescheitert

Keller-Sutter erinnerte daran, dass bislang alle Anläufe zur Abschaffung der Heiratsstrafe gescheitert seien. Die vorliegende Reformvariante sei die günstigste und ausgewogenste. Es würde nicht nur die Heiratsstrafe sondern auch der Heiratsbonus abgeschafft. Zudem würden damit eben auch die Erwerbsanreize für Frauen steigen. Es stimme zwar, dass das neue System zu 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen führen würde, die von den Steuerämtern bearbeitet werden müssten. Aber, so Keller-Sutter, die Digitalisierung entlaste die Steuerämter. Vor allem aber sagte sie: «Die Reform soll im Interesse der Steuerzahler sein, nicht der Steuerämter.»

Die Reform führt zu Mindereinnahmen von 630 Millionen Franken pro Jahr, 130 Millionen davon entfallen auf die Kantone. Sie ist so ausgestaltet, dass die Mehrheit weniger oder gleich viel Steuern bezahlt. Es sind vor allem verheiratete Paare mit einer gleichmässigen Einkommensverteilung, die von der Reform profitieren. Eine Mehrbelastung gibt es für jene, die heute einen Heiratsbonus haben: Einverdienerpaare mit Kindern. Mehr bezahlen müssen auch Konkubinatspaare mit sehr hohen Einkommen und Kindern. Sie profitieren heute vom Verheiratetentarif. Dieser wird für alle Paare abgeschafft. (dk)

Artikel: http://www.vaterland.li/regional/schweiz/ungleichbehandlung-wird-korrigiert-keller-sutter-eroeffnet-abstimmungskampf-art-696880

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