Sonko-Prozess: Mit dem Jet der Schweizer Luftwaffe in die Osterferien
Nicht weniger als zwölf Verhandlungstage und sieben Reservetermine hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona für den Monsterprozess gegen Ousman Sonko reserviert. Der ehemalige Innenminister des westafrikanischen Kleinstaats Gambia war 2024 von der Strafkammer in Bellinzona bereits zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden – wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie mehrfacher vorsätzlicher Tötung und Folter. Nun läuft das Verfahren in zweiter Instanz vor der Berufungskammer. Deren Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Für den ersten Prozess wurden Sonkos mutmassliche Opfer aus Gambia eingeflogen und in Hotels untergebracht. Ihnen wurden auch Gratisanwälte zur Verfügung gestellt, weil sie angeblich mittellos waren. Die Rechnung bezahlte der Steuerzahler. Einige der Gambier sind nun erneut nach Bellinzona gereist – wobei sie die Kosten diesmal auf wundersame Weise selber tragen können.
Muss der Luftwaffenjet zweimal nach Banjul?
Diese Woche befragte das Gericht eine Auskunftsperson in Gambia, ein ehemaliges Mitglied einer Todesschwadron, per Videoübertragung. Dazu hatte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) eigens Beamte mit einer Spezialausrüstung nach Gambia entsandt – in einem Challenger-Jet der Luftwaffe. Die Flugstunde kommt auf 7500 Franken zu stehen. Damit summieren sich allein die Flugkosten auf rund 90’000 Franken.

Wie aus der gambischen Hauptstadt Banjul verlautet, wollen die Schweizer Polizisten nach der am Donnerstag erfolgten Einvernahme noch etwas die Sandstrände des Kleinstaats geniessen. Sie werden erst nächste Woche zurückreisen. Ob die Osterurlauber wieder vom Luftwaffenjet abgeholt werden oder ob sie sich mit einem profanen Linienflug begnügen, bleibt vorerst unbekannt.
Den grössten Teil der Kosten verschlingen Anwaltshonorare. In erster Instanz kassierten die Rechtsvertreter der Opfer und Privatkläger 1,4 Millionen Franken. Das Honorar von Sonkos Verteidiger Philippe Currat belastete die Staatskasse nochmals mit knapp 1,1 Millionen Franken, wobei der Genfer Anwalt eigentlich den doppelten Betrag gefordert hatte.
Falsch abgerechnet
Auf fast 2,2 Millionen Franken war Currat unter anderem gekommen, weil er unzählige Arbeitsstunden seines Praktikanten falsch abgerechnet hatte. Ausserdem berechnete er Übersetzungsleistungen zum Anwalts- statt zum viel tieferen Übersetzertarif. Currat wollte sich auch an Tagen bezahlen lassen, an denen er offiziell krank gemeldet war. Zum Berufungsprozess reiste der Genfer nun mit drei weiteren Juristen an, unter ihnen die Tochter von Sonko. Wer all das bezahlen soll, ist schleierhaft, denn normalerweise übernimmt der Staat nur die Kosten eines amtlichen Verteidigers.

Der erste Prozess in Bellinzona verschlang insgesamt fast 3,4 Millionen Franken. Sonkos Zeit im Gefängnis seit seiner Verhaftung summiert sich – bei einer konservativen Schätzung von 300 Franken pro Tag – nochmals auf eine Million Franken. Mit dem Verfahren in zweiter Instanz und dem möglichen Weiterzug ans Bundesgericht wird der Fall Sonko die Staatskasse voraussichtlich um mindestens sechs Millionen Franken erleichtern.
Weshalb übernimmt die Schweiz die hohen Kosten?
Dass die Schweiz die horrenden Kosten dieses Monsterprozesses übernimmt, ist schwer verständlich. Während der Schreckensherrschaft von Diktator Yahya Jammeh, der neben Oppositionellen auch Journalisten, Hexen und Homosexuelle verfolgen liess, amtierte Sonko unter anderem als Polizeichef und Innenminister. 2016 fiel er in Ungnade und wurde entlassen, worauf er sich ins benachbarte Senegal absetzte. Schon bald reiste der heute 57-Jährige nach Schweden und stellte ein Asylgesuch. Dieses wurde jedoch abgelehnt, und so versuchte Sonko sein Glück in der Schweiz.
Eigentlich sollte das so genannte Dublin-Verfahren sicherstellen, dass Migranten nicht in zwei Dublin-Staaten Asylgesuche stellen. Genau das machte Sonko aber, nachdem er in die Schweiz gekommen war. Das für Asylfälle zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) liess ihn etwa zwei Monate unbehelligt in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss wohnen. Erst durch einen Beitrag der Rundschau von SRF im Januar 2017 kam die Affäre ans Licht. Wenige Tage später und nach einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International wurde Sonko festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt.
Statt ihm unter dem Weltrechtsprinzip in der Schweiz einen sündhaft teuren Prozess zu machen, hätte man ihn auch nach Gambia ausschaffen können. Zum Zeitpunkt von Sonkos Verhaftung war schon ein neuer Präsident vereidigt, der den ehemaligen Diktator Jammeh in Wahlen besiegt hatte. Jammeh flüchtete nach Äquatorialguinea.
Ousman Sonko ist kein «armer Flüchtling»
Stattdessen riss die Schweizer Justiz den Fall an sich und benötigte sieben Jahre für einen ersten Schuldspruch. In den Bundesbehörden gibt es Zweifel, wie sinnvoll das war – auch wegen der hohen Kosten. Zitieren lassen wollte sich in diesem Zusammenhang aber niemand. In der Zwischenzeit erledigte in Gambia eine Wahrheits- und Versöhnungskommission ihre Arbeit und empfahl der Regierung unter anderem die Strafverfolgung der mutmasslichen Täter – an erster Stelle Ex-Diktator Jammeh und an zweiter dessen rechte Hand Sonko.
Ein Prozess gegen ein Mitglied einer Todesschwadron des Jammeh-Regimes läuft derzeit in Gambia. Statt Millionen für Schweizer Anwälte und Reisen von Opfern aus Gambia nach Bellinzona auszugeben, hätte die Schweiz ein entsprechendes Sondergericht des westafrikanischen Kleinstaats finanziell unterstützen können. Das hätte einen Bruchteil der Kosten verursacht, und den Gambiern wäre es möglich gewesen, den Prozess direkt zu verfolgen.
Dass der Prozess in der Schweiz stattfindet, ist auch deshalb unverständlich, weil sich die Bundesanwaltschaft bei der Suche nach Belastungszeugen stark auf die Vorarbeit der gambischen Wahrheitskommission stützte. Deren gut recherchierten Endbericht zitiert auch die Strafkammer häufig in ihrem Urteil. Es wirkt vollkommen schleierhaft, welchen Mehrwert Schweizer Ermittler – mehr als 4000 Kilometer von den Tatorten entfernt und ohne Kenntnisse der lokalen Verhältnisse – hier liefern sollten.
Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob der ehemalige Innenminister eines hochkorrupten Landes wirklich so mittellos ist, dass ihm der Staat einen millionenteuren amtlichen Verteidiger stellen muss. Immerhin führte Sonko bei seiner Verhaftung Bargeld im Wert von mehr als 14’000 Franken mit sich. Das ist etwas untypisch für einen «armen Flüchtling». Auch sein Verhalten in Bellinzona lässt vermuten, dass er über Geldquellen verfügt, die er vor den Schweizer Ermittlern verheimlicht. So legte Sonko persönlich Berufung gegen die Kürzung von Currats Honorarforderungen ein. Das ist höchst ungewöhnlich, denn normalerweise hat ein mittelloser Beschuldigter an einer möglichst tiefen Entschädigung seines Pflichtverteidigers Interesse. Falls Sonko rechtskräftig verurteilt wird und es seine wirtschaftlichen Verhältnisse später zulassen, muss er die Anwaltskosten dem Staat nämlich zurückzahlen.
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