Richter verurteilt Sanija Ameti – danach inszeniert sie ihren politischen Tod
Am Mittwochmorgen herrscht am Zürcher Bezirksgericht Ausnahmezustand: Vor dem Eingang bildet sich eine lange Schlange; die Kantonspolizei kontrolliert mit Metalldetektoren. Sanija Ameti betritt lächelnd den Saal und winkt ihren Unterstützerinnen zu.
Die 33-Jährige steht wegen einer inszenierten Schiessübung vor Gericht: An einem Freitagabend im September 2024 ballerte sie im Keller ihres Zürcher Wohnhauses mit einer Druckluftpistole auf ein Katalogbild mit Maria und Jesus. Sie veröffentlichte Fotos davon auf Instagram und schrieb «abschalten» dazu. Ihre politischen Gegner erstatteten Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Störung der Glaubensfreiheit.

Warum ist das wichtig?
Verfahren wegen Störung der Glaubensfreiheit sind selten. Umstritten ist, ob der Straftatbestand noch zeitgemäss ist – er kollidiert mit der Trennung von Staat und Religion. Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli betonte vor dem Prozess, dass es um den religiösen Frieden gehe: «Ich würde den Strafartikel nicht vorschnell als überholt bezeichnen, arten doch religiöse Konflikte, wie die Geschichte zeigt, mitunter blutig aus.»
Was sagt der Staatsanwalt?
«Hat die Staatsanwaltschaft nichts Besseres zu tun, als eine schon genug bestrafte Frau vor den Karren zu zerren?» So fasst Staatsanwalt Andrej Gnehm die Reaktionen auf seine Anklage zusammen. Der Shitstorm gegen Ameti erinnere ihn zwar an eine «moderne Hexenverbrennung». Doch die Frage sei falsch gestellt. Ihm gehe es nur um das Gesetz.

Er bezeichnet Ametis Version der Story als «Räuberpistole», als frei erfunden. Lebensfremd sei, dass sie nicht gewusst haben wolle, worauf sie geschossen habe. Sie sei «für ihre spitze Zunge» bekannt und suche mit gezielten Provokationen maximale Aufmerksamkeit. Nun sei sie mit dieser öffentlichen Inszenierung zu weit gegangen. Sie könne sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, da es sich um keine künstlerische Darstellung handle.
Was sagen die Kläger?

Zu den Privatklägern gehören Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP Schweiz, und seine Frau Sarah Regez. Er sieht die Grundwerte der Schweiz in Gefahr: Die Verfassung bekenne sich zu Gott, die Flagge trage ein Kreuz. «Als wählerstärkste Jungpartei setzen wir uns für die Wahrung unserer christlichen Grundwerte ein», sagt er. Auch er persönlich fühle sich als gläubiger Christ verletzt. Dann legt er nach: «Sanija Ameti sprach die Sprache von islamistischen Terroristen.» Und: «Wollen wir möglichen Nachahmern einen Freipass für solche Taten geben?»

Wie verteidigt sich Ameti?
Sanija Ameti, sonst bekannt für grosse Worte, überlässt das Reden ihrem Verteidiger Peter Bettoni. Er stellt sie als Opfer eines politischen Prozesses dar. Für ihn sei klar, worum es den Klägern tatsächlich gehe: um Remigration. Das ist ein Schlagwort einer rechtsextremen Bewegung aus dem Umfeld von Sarah Regez. Diese reagiert mit einem empörten Blick. Ameti flüchtete als Kind mit ihrer Familie vor dem Bosnienkrieg.

Der Verteidiger bestreitet, dass Ameti mit ihrer Schiessaktion den religiösen Frieden in der Schweiz gefährdet habe. Der Post sei nur eine Nacht online gewesen; sie habe ihn umgehend gelöscht und um Vergebung gebeten. Er erkennt eine Ironie: Die Privatkläger und die Medien hätten die virale Verbreitung des Beitrags verursacht, nicht Ameti.
Zudem habe Ameti beim Schiessen tatsächlich nicht erkannt, worauf sie gezielt habe. Sie habe dabei an ihre Mutter und ihren Bruder gedacht, der in Bosnien erschossen wurde: «Der Krieg wurde in ihrer Familie tabuisiert. Erst nach dem Vorfall konnte sie mit ihrer Mutter zum ersten Mal darüber sprechen.» Die Schiessaktion sei eine verzögerte Verarbeitung ihres Kriegstraumas.
Wie lautet das Urteil?
«Frau Ameti», beginnt der Richter, «es geht heute nicht darum, welche Gesetze gelten sollen, sondern wie die bestehenden Gesetze angewendet werden.» Er verurteilt sie wegen Störung der Glaubensfreiheit zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken und einer Busse von 500 Franken. Er bleibt unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Ameti sei medial vorverurteilt und seitdem arbeitslos.
Ameti habe den christlichen Glauben gering geschätzt, indem sie «zum Abschalten» auf die Köpfe von Maria und Jesus geschossen und die Einschusslöcher gezeigt habe. Sie habe dadurch den Religionsfrieden gestört. Das zeige das Polizeiaufgebot, das danach für ihre persönliche Sicherheit und jetzt für die Gerichtsverhandlung nötig geworden sei.
Wie reagiert Ameti?
Vor Gericht sagt sie kein Wort. Danach kündigt sie eine Rede vor dem Schauspielhaus an. Doch sie lässt die Journalisten im Regen stehen und deponiert ihre Rede auf einem Stuhl. Sie wolle erzählen, was die Leute wirklich von ihr wissen wollten, steht darin. Wer ihren Namen google, erhalte folgende Suchvorschläge:
Ameti kommentiert: «Keuschheitsstatus, Religion, Herkunft – das ist es offenbar, was die interessierte Öffentlichkeit wirklich von mir wissen will.» Ihre Antworten:
Sie kritisiert, dass sie mit solchen Angaben öffentlich beschämt werde. Sie sehe nur einen Ausweg: den Tod der öffentlichen Figur. Deshalb verkündet sie: «Sanija Ameti, die Schweizer Politikerin, die sich selbst verleugnet hat, musste sterben.» Von ihren politischen Ämtern ist sie zurückgetreten. Der Regen prasselt auf den leeren Stuhl.

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Schweizerische Volkspartei
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