Polizisten und Beamte als Gewalt-Opfer
Das liegt schon daran, dass verschiedene Berufsgruppen völlig unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt sind, wie der Bundesrat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht schreibt, den er im Auftrag des Nationalrats verfasst hat. Je nachdem, ob eine Konfrontation an der Wohnungstür, an einem Schalter oder an einem Fussballmatch droht, sind unterschiedliche Schutzmassnahmen nötig.
Ein weiteres Problem ist die unterschiedliche Zuständigkeit von Bund und Kantonen. Nach Ansicht des Bundesrats ist der Spielraum des Bundes mit den laufenden oder geplanten Anpassungen im Strafrecht ausgeschöpft. Unter anderem sind ab nächstem Jahr wieder kürzere Freiheitsstrafen möglich.
Beschränkte Wirkung
Zudem soll die Mindeststrafe für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte erhöht werden. Entsprechende Vorschläge hat der Bundesrat für Anfang nächsten Jahres angekündigt. Gleichzeitig warnt er in dem Bericht vor zu hohen Erwartungen: Die präventive Wirkung des Strafrechts sei begrenzt, schreibt er in dem Bericht.
In der Pflicht sieht der Bundesrat vor allem Kantone und Gemeinden. Diese müssen für die nötigen baulich-technischen Massnahmen wie Alarmanlagen, Sicherheitseinrichtungen bei Empfangsschaltern oder Schliesssysteme sorgen.
Das Gleiche gilt für organisatorische und betriebliche Massnahmen. Der Bundesrat erwähnt in dem Bericht unter anderem Kommunikations- oder Mentaltrainings, Notfallpläne oder Verhaltensregeln, je nach Einsatzgebiet auch Selbstverteidigung. Er könne aber nur Möglichkeiten umschreiben und auf diese Weise die notwendige Diskussion auf kantonaler und kommunaler Ebene lancieren, schreibt er.
Taser statt Pistole
In dem Bericht hat der Bundesrat auch untersucht, ob der Schusswaffengebrauch durch Polizisten oder Grenzwächter besser geregelt werden muss. Eine Umfrage bei den mit Feuerwaffen ausgerüsteten Behörden hat ergeben, dass das nicht nötig ist, da die geltenden Bestimmungen als ausreichend beurteilt werden.
Zudem wird immer weniger geschossen. Gemäss dem Bericht gab es im Jahr 2010 noch 29 Schussabgaben durch Polizistinnen und Polizisten. Letztes Jahr waren es noch 15, also etwa halb so viel. Im gleichen Zeitraum hat sich dagegen der Einsatz von Tasern verdoppelt.
Grundsätzlich stellt der Bundesrat in dem Bericht einen "generellen Autoritätsverlust und gesunkener Respekt gegenüber staatlichen Institutionen und ihren Repräsentanten und Repräsentantinnen" fest. Die meisten Übergriffe finden nach seinen Angaben im Zusammenhang mit emotional belasteten Situationen oder Grossveranstaltungen statt.
Zudem seien oft Drogen und Alkohol im Spiel. Laut Bundesrat sind Lösungen daher nur möglich, wenn auch die Ursachen der Gewalt und Erkenntnisse über die Täterinnen und Täter miteinbezogen werden. Darauf geht er im Bericht jedoch nicht ein. (sda)
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