Mit der EU klappt's, mit dem Nachbarkanton nicht: Polizeien sollen Kriminalität besser bekämpfen können
Seien es Mafiosi, die ihr Geld waschen, gewalttätige Ehemänner, die ihre Frauen nach der Trennung verfolgen, oder professionelle Einbrecherbanden: Verbrechen machen häufig nicht an der Kantonsgrenze halt. Entsprechend müsste die Polizei problemlos auf die Daten des Polizeikorps im Nachbarkanton zugreifen können – könnte man meinen. Doch die Realität sieht anders aus.
Die Polizeien sind föderalistisch organisiert und verfügen über eigene, abgeschlossene Informationssysteme. Will ein Polizist Daten über die Vorgeschichte eines Verdächtigen in einem anderen Kanton abfragen, muss er in der Regel zum Telefon greifen oder eine E-Mail schreiben. Einen automatisierten Informationsaustausch gibt es nicht. Sondern nur den Amtshilfeweg.
EU-Daten sind einfacher zugänglich
«Das ist aufwendig, das ist kompliziert, das ist langsam», sagte Justizminister Beat Jans (SP) am Donnerstag vor den Medien. Die Behörden verfügten über viele Informationen, aber diese seien «nicht zur rechten Zeit am rechten Ort». Das führe zu Doppelspurigkeiten und Sicherheitslücken.
Ein Beispiel: Eine Frau reicht in ihrem Kanton wegen Gewalt in den eigenen vier Wänden Anzeige ein. Später zieht sie aus Sicherheitsgründen in den Nachbarkanton. Wird ihr Ex-Mann dort beim Nachstellen von der Polizei aufgegriffen, hat diese nicht umgehend Zugriff auf seine Vorgeschichte. Nötige Sofortmassnahmen könnten ausbleiben – und die Frau im schlimmsten Fall erneut verletzt werden.
Bei der organisierten Kriminalität besteht das Problem darin, dass interkantonale Zusammenhänge zu lange unentdeckt bleiben und Straftaten wie Menschenhandel ungestört weiterlaufen.
Deshalb will der Bundesrat den Informationsfluss zwischen den Polizeikorps verbessern. Er hat eine Vernehmlassung eröffnet, um die rechtlichen Grundlagen für eine nationale Abfrageplattform zu schaffen. Technisch existiert diese dank der Plattform Polap zwar bereits. Die kantonalen Polizeidatenbanken sind aufgrund fehlender Verfassungsgrundlagen aber nicht angeschlossen.
Vielmehr sind über die Plattform nur Informationen des Bundes und der Europäischen Union direkt abrufbar. «Heute ist die Datenabfrage für die Polizei im europäischen Datensystem einfacher als in einem Nachbarkanton. Das kann nicht sein», findet Jans.
Datenschutzbedenken aus dem Weg geräumt
Dass der Bundesrat aktiv wird, ist Vorstössen im Parlament geschuldet. Sie zwangen den Bund, den Lead zu übernehmen. Die Kantone versuchten im Rahmen eines Konkordats eine interkantonale Lösung zu finden – bislang ohne Erfolg.
Gegen eine nationale Polizeidatenbank gab es in der Vergangenheit Vorbehalte. 2024 sprach der eidgenössische Datenschutzbeauftragte in einem NZZ-Interview von «rechtsstaatlicher Ignoranz». Er wisse nicht, so Adrian Lobsiger, weshalb die Urner Polizei bei einer Verkehrskontrolle sehen müsse, dass die Person in Lausanne illegal Abfall entsorgt habe.
Laut Jans konnten die Differenzen mit dem Datenschutzbeauftragten bereinigt werden. Dieser habe die Ausarbeitung der Vorlage «eng» begleitet. Drei Punkte sind für den Justizminister entscheidend, um den Datenschutz zu gewährleisten. Erstens: Nur autorisierte Personen haben Zugriff auf die Plattform. Zweitens: Die Datenabfrage sei für alle Personen auf jene Bereiche beschränkt, die für ihre Aufgabe nötig seien, so Jans. «Sie können nicht einfach Namen googeln und in allen Datenbanken Informationen sammeln.» Drittens: Jede Aktivität werde protokolliert, sodass Missbräuche aufgedeckt und sanktioniert werden können.
Das letzte Wort wird das Volk haben. Für die Verfassungsänderung ist eine Abstimmung nötig.
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