Brian Keller sitzt wieder in Haft ++ Parlament fordert Valérie Dittlis Rücktritt
14:00 Uhr
Mittwoch, 29. April
Der berühmteste Häftling der Schweiz ist wieder im Knast

Brian Keller sitzt wieder in Haft. Wie der «Blick» schreibt, befindet er sich wieder in Untersuchungshaft. Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage die Meldung. Keller wurde wegen Verdachts auf Drohung/Nötigung am vergangenen Samstag festgesetzt. Es gehe nicht um Delikte gegen Leib und Leben, wie die Staatsanwaltschaft anfügt. Bis zu einer Verurteilung gilt für den 30-Jährigen die Unschuldsvermutung.
Keller ist in der Schweiz als «Carlos» in einem SRF-Dokumentarfilm bekannt geworden. Er hat eine lange Akte mit diversen Verurteilungen für Gewalttaten und andere Delikte. Erst im November 2023 war er nach insgesamt über sieben Jahr im Gefängnis auf freien Fuss gekommen.
Allerdings wurde er bereits wieder rückfällig. 2024 hatte er einen Kontrahenten, ebenfalls ein Ex-Häftling, angegriffen und dabei verletzt. Dafür wurde er zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 45 Monaten verurteilt. Das Urteil wurde aber weitergezogen.
Parallel dazu hat Keller versucht als Boxer Fuss zu fassen. Bisher hat er aber nur Showkämpfe und keine Wettkämpfe bestritten. Wiederholt wurden Kämpfe kurz vor der Veranstaltung abgesagt. (mg)
18:21 Uhr
Dienstag, 28. April
Kantonsparlament fordert Dittlis Rücktritt

Die Affäre um Valérie Dittli erreicht die nächste Eskalationsstufe. Am Dienstag hat das Waadtländer Kantonsparlament eine Resolution verabschiedet, welche die Mitte-Regierungsrätin zum Rücktritt auffordert. Der Text stammt aus dem linken Lager und wurde mit 72 Ja- zu 5 Nein-Stimmen angenommen. 58 Kantonsräte, vor allem von SVP und FDP, enthielten sich. Die Rücktrittsforderung ist symbolischer Natur und rechtlich nicht bindend. Auch die Regierung hatte nach Bekanntwerden neuer Vorwürfe am Freitag mitgeteilt, dass das Vertrauensverhältnis zu Dittli erschüttert sei. (jus)
09:18 Uhr
Dienstag, 28. April
Aufwertung abgelehnt: Die beiden Basel bleiben Halbkantone

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben auch künftig nur je einen Sitz im Ständerat und nur je eine halbe Standesstimme bei Volksabstimmungen mit doppeltem Mehr (Volks- und Ständemehr). Wie bereits der Ständerat im letzten Juni lehnte auch der Nationalrat am Dienstag eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt mit 121 zu 51 Stimmen bei 22 Enthaltungen ab.
Im Namen der vorberatenden staatspolitischen Kommission (SPK-N) empfahl Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister (ZG), das Anliegen abzulehnen. Der Aufbau des Schweizer Staates und die föderalistische Struktur seien das Resultat von Entscheiden in einer geschichtlichen Epoche und der Entwicklung innerhalb der Geschichte, hielt Pfister fest. Insofern sei es «selbstverständlich völlig legitim» zu verlangen, dass geprüft werden soll, ob diese historisch gewachsene Ordnung anders ausgestaltet werden soll.
Eine Aufwertung nur der beiden Basel, nicht aber der anderen Kantone mit halber Standesstimme (AI, AR, NW und OW), schaffe neue Ungerechtigkeiten. Eine Aufwertung aller Kantone mit halber Standesstimme stärke die Deutschschweiz auf Kosten der Romandie und verleihe konservativen, ländlich geprägten Kantonen ein zusätzliches Gewicht, so Pfister.
SP-Nationalrätin Samira Marti (BL) plädierte vergebens dafür, mit der Zustimmung zur Standesinitiative eine «ernsthafte Auslegeordnung über Reformoptionen» unter Berücksichtigung des Gleichgewichts im Bundesstaat zu ermöglichen. (cbe)
11:31 Uhr
Montag, 27. April
Beat Jans: «Häusliche Gewalt ist ein Männerproblem»
Die Schweiz schützt ihre Frauen und Kinder besser vor häuslicher Gewalt als noch vor fünf Jahren – doch es bleibt noch viel zu tun. Zu diesem Schluss kommt Bundesrat Beat Jans an einer Medienkonferenz am Montagmittag. Und das, obwohl die Schweiz im vergangenen Jahr so viele Femizide zählte wie noch nie.

Dass auf dem Podium zum Schutz vor häuslicher und sexueller Gewalt mit einer Ausnahme nur Männer sitzen und darüber sprechen, wie diese bisher bekämpft wird, sei ein klares Signal, sagt Jans: «Häusliche Gewalt ist ein Männerproblem.» Um gegen diese Gewalt anzukämpfen, brauche es «viele kleine Schritte».
Einige solcher Schritte habe die Schweiz in den vergangenen Jahren getan, so Jans. Das zeige der Abschluss der sogenannten «Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt». Diese wurde 2021 eingeführt und beinhaltet zehn Handlungsfelder für den Bund, die Kantone und die Zivilgesellschaft.
Das Instrument habe sich bewährt, so Jans. Konkret nehmen die Kantone am 1. Mai die zentrale Opferhilfenummer 142 in Betrieb. Über diese Kurznummer sollen Opfer und Angehörige rund um die Uhr schnell und unkompliziert unterstützt werden. Auch im elektronischen Monitoring von Tätern hätten sich der Austausch und die kantonale Zusammenarbeit deutlich verbessert, dazu kommen einheitliche Qualitätsstandards und Leitfäden, die besser verankert worden seien.
Gleichzeitig sei die Schweiz noch lange nicht am Ziel, sagt Jans. Weitere Massnahmen sind in Arbeit. Rechtsmedizinische Dokumentationen sollen für Gewaltopfer kostenlos erfolgen, die Kantone sollen das Angebot an Notunterkünften verbessern. Das Justizdepartement will im Gesetz verankern, dass häusliche Gewalt in familienrechtlichen Verfahren stärker berücksichtigt wird. In zivilrechtlichen Verfahren sollen Opfer besser vor Konfrontationen mit Tatpersonen geschützt werden; ausserdem sei eine Revision des Waffenrechts geplant.
Langfristig begrüssen Bund und Kantone auch ein nationales Gewaltschutzgesetz. Der Ständerat hat im Frühling zwei entsprechende Vorstösse angenommen.
Der Abschluss der «Roadmap» soll nun in eine neue gemeinsame Strategie übergehen, welche das Justiz- und das Innendepartement gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und den beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen erarbeiten wollen. Sie soll im Frühling 2027 verabschiedet werden. (leh.)
14:32 Uhr
Freitag, 24. April
Neue schwere Vorwürfe gegen Valérie Dittli

Die Waadtländer Staatsrätin Valérie Dittli sieht sich neuen, schweren Vorwürfen ausgesetzt. Konkret konnte der ehemalige Kantonsrichter Jean-François Meylan nachweisen, dass Dittli eine geheime Vereinbarung mit dem Anwalt Jean-Claude Mathey getroffen hat. Die Vereinbarung sah eine Zahlung von 10'000 Franken vor, angeblich für Arbeiten für die Kommission für ländliche Angelegenheiten, die Mathey einst präsidiert hatte. Aber die geheime Vereinbarung mit Anwalt Mathey sah laut Mitteilung der Regierung noch etwas anderes vor: Den Rückzug einer Strafanzeige gegen Dittli.
Bei den 10'000 Franken handelte es sich um Steuergelder - und die gebürtige Zugerin Dittli soll den Gesamtregierungsrat nicht über die Vereinbarung informiert haben. Ex-Kantonsrichter Meylan war vom Waadtländer Staatsrat mit einer Untersuchung über verdächtige Aufträge, die Dittli erteilt haben soll, beauftragt worden. Am Freitag legte er seinen Bericht vor.
Der Waadtländer Regierungsrat reagierte in einer Mitteilung konsterniert über die Ergebnisse der Untersuchung: Sie sei von Dittli nicht über Mandate an Mathey und die Vereinbarung informiert worden, so die Regierung. Und als Dittli mit den Vorwürfen konfrontiert worden sei, habe sie «gelogen und den Regierungskollegen die Existenz der Vereinbarung verschwiegen», steht in der Mitteilung. «Das Vertrauensverhältnis zu Frau Dittli ist dadurch beeinträchtigt und wird nur schwer wiederherzustellen sein», so die Regierung.
Das aus sieben Mitgliedern bestehende Gremium trat am Freitag in corpore an einer Medienkonferenz zur Sache auf - nur Valérie Dittli fehlte.
Die Regierung hat den Bericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die nun prüfen soll, ob die von Meylan festgestellten Tatsachen Straftatbestände erfüllen. Die Waadtländer SP fordert Dittli laut Westschweizer Fernsehen zum Rücktritt auf.
Abgesetzt werden kann Dittli nicht, sagte Regierungspräsidentin Christelle Luisier an der Medienkonferenz auf eine entsprechende Frage: Dieser Mechanismus existiere in der Waadt nicht. Die Regierung werde sich jetzt im öffentlichen Interesse zusammenraufen, um bis Ende Legislatur, also bis Ende 2027, möglichst geschlossen weiterzuarbeiten.
Der Hintergrund der Affäre: Dittli war in der Waadt für Landwirtschaft und Finanzen zuständig. Im April 2024 trat Anwalt Jean-Claude Mathey von seinem Amt als Präsident der Kommission für landwirtschaftliche Flächen zurück und reichte Klage gegen Dittli ein. Unter anderem wegen Verleumdung und Amtsmissbrauch. Die Staatsanwaltschaft wollte ermitteln, der Grosse Rat hob Dittlis Immunität auf. Doch dann, im Dezember 2024, wurde die Anzeige plötzlich zurückgezogen. Jetzt scheint klar, warum. (sf/hay)
11:36 Uhr
MIttwoch, 22. April
«Dringend notwendige Rückenoperation» für Bundesrat Rösti
Albert Rösti muss sich kommende Woche einer dringend notwendigen Rückenoperation unterziehen. Der Eingriff sei aus medizinischen Gründen nicht aufschiebbar, teilte sein Departement am Mittwochmittag mit. Der Umwelt- und Energieminister zeigt sich zuversichtlich und rechnet mit einer raschen Genesung.
Die Führung seines Departements bleibt laut Mitteilung sichergestellt. In den nächsten Wochen wird Rösti seine Arbeit eingeschränkt von zu Hause aus fortführen und vorerst telefonisch an Bundesratssitzungen teilnehmen. Aber: «Sämtliche öffentlichen Auftritte, Reisen und externen Termine werden für die Dauer der Erholungsphase abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.» Wie lange diese dauern wird, steht nicht in der Mitteilung.
Als Stellvertreter übernimmt Bundesrat Martin Pfister. Einzelne Termine werden zudem von Amtsdirektorinnen und -direktoren des UVEK wahrgenommen. (bro)
17:07 Uhr
Dienstag, 21. april
Nationalratskommission will Bau neuer AKW erlauben
Nachdem sich der Ständerat bereits für das Comeback der Atomenergie ausgesprochen hat, rückt der Schritt nun auch in der grossen Kammer näher. Die Energiekommission des Nationalrats will den Bau neuer Kernkraftwerke wieder erlauben, wie sie gestern mitteilte. Sie spricht sich denkbar knapp – mit 13 zu 12 Stimmen – für den indirekten Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative aus. Die Initiative selbst lehnt die Kommission ab.

Die Schweiz solle sich alle Optionen offenhalten, heisst es in der Mitteilung. Wasserkraft, Solar- und Windenergie blieben zentral. Aber: «Sollten die Ausbauziele der erneuerbaren Energien nicht erreicht werden, könnten neue Kernkraftwerke ab 2050 zur Versorgungssicherheit beitragen.»
Die unterlegene Minderheit hatte mit Sicherheitsrisiken und dem Volksentscheid von 2017 argumentiert. 58 Prozent sprachen sich im Nachgang zu Fukushima für den Atomausstieg aus. Im Juni kommt das Geschäft in den Nationalrat. (jus)
06:52 Uhr
Montag, 20. April
SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer kehrt ins Bundeshaus zurück
Mattea Meyer nimmt nach einer mehrmonatigen Auszeit ihre Arbeit im Nationalrat und als Co-Präsidentin der SP Schweiz wieder auf. Wie sie Tamedia gegenüber sagte, wird sie an der Sondersession Ende April teilnehmen. «Ich bin voller Energie und Freude für mein politisches Engagement», erklärte die Zürcher Nationalrätin in einem am Montag veröffentlichten Interview.

In den vergangenen Monaten habe es Momente gegeben, in denen sie nicht gewusst habe, ob sie je wieder ins Bundeshaus zurückkehren werde. so Meyer weiter. Diese Zeit beschrieb sie als das Schwierigste, was sie in ihrem Leben erlebt habe. «Nicht zu wissen, ob der alte Alltag wieder Normalität wird, ob es einen Weg zurück gibt.» Das habe Angst gemacht. Von dieser Angst sei sie heute befreit. «Umso schöner ist es, jetzt wieder hier zu sein», sagte die 38-Jährige.
Ende November 2025 hatte Meyer auf Instagram von einer «grossen Erschöpfung» gesprochen und ihre Arbeit ruhen lassen. (has)
14:56 Uhr
Donnerstag, 16. April
Volksinitiative fordert klima- und umweltfreundlichen Finanzplatz
Der Schweizer Finanzplatz soll mit seinen Geschäften weltweit das Klima und die Umwelt nicht mehr belasten. Eine neue Volksinitiative verlangt entsprechende Verfassungsbestimmungen. Freiwillige Regulierungen für den Finanzsektor bewirken nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten nichts.
14:00 Uhr
Mittwoch, 15. April
Bundesrat will weiterhin Abgangsentschädigungen austeilen
Goldene Fallschirme sind in der Bundesverwaltung keine Seltenheit. Obwohl die Leistung der Topkader nicht stimmt und darum eine Kündigung ausgesprochen wird, wirft ihnen der Bund allzu oft noch eine Abgangsentschädigung hinterher.
Abzocker-Schreck Thomas Minder hat mit seiner Initiative solche Entschädigungen bei börsenkotierten Gesellschaften unterbunden. 2023 legte der damalige Ständerat aus Schaffhausen nach, um die goldenen Fallschirme auch für Topkader des Bundes zu verbieten.
Für Unmut sorgte damals die Abgangsentschädigung für den hochumstrittenen Zolldirektor Christian Bock, der in «gegenseitigem Einvernehmen» ging. Er erhielt im Nachgang zwölf Monatslöhne ausbezahlt, also 330'000 Franken Entschädigung.

Der Zolldirektor ist kein Einzelfall. Und die Praxis wird munter weitergeführt. Zuletzt sorgte die Abgangsentschädigung für Nicoletta della Valle, ehemalige Chefin der Bundespolizei Fedpol, für Aufsehen, deren goldener Fallschirm einen Wert von knapp 340'000 Franken hatte.
Für Thomas Minder ist diese Art von Entschädigung komplett unbegründet. Der Lohn sei hoch, die «Schleudersitzprämie» eines solchen Postens im Gehalt inbegriffen.
Der Ständerat unterstützt Minders Anliegen. Eine Minderheit des Rats verweist darauf, dass es sich um vernachlässigbare Beträge handelt. Zwischen 2014 und 2023 hat der Bund jährlich Abgangsentschädigungen von jeweils insgesamt 0,05 bis 1,7 Millionen Franken bezahlt.
Der Bundesrat wehrt sich in einer Stellungnahme von Mittwoch gegen die Abschaffung goldener Fallschirme. Er fürchtet um die Flexibilität seiner Personalpolitik. Gerade wenn bei Topkadern wie Staatssekretären oder Amtschefinnen keine «gedeihliche Zusammenarbeit» mehr besteht oder die Departementschefs nicht (mehr) mit ihnen auskommen, soll eine vereinfachte Kündigung weiterhin möglich sein. Als Ausgleich dieses Risikos diene die Abgangsentschädigung, argumentiert der Bundesrat. Fällt diese weg, müsse die Regierung andere Wege suchen, um das Schleudersitz-Risiko auszugleichen. Genannt werden etwa längere Kündigungs- oder Freistellungsfristen. (wan)
11:15 Uhr
Mittwoch, 15. April
Bundesrat schränkt den Immobilienkauf für Ausländer ein
Der Bundesrat lehnt die SVP-Initiative zur Beschränkung der Zuwanderung ab (Keine-10-Millionen-Schweiz). Mit verschiedenen Massnahmen will er aber den negativen Begleiterscheinungen der Zuwanderung entgegenwirken. Dazu gehört die angespannte Lage auf dem Schweizer Wohnungsmarkt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch entschieden, den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland weiter einzuschränken. Er hat eine Vernehmlassung zur Verschärfung so genannten Lex Koller eröffnet.
Hintergrund ist die angespannte Lage auf dem Schweizer Wohnungsmarkt. Künftig sollen Drittstaatsangehörige - also von ausserhalb des EU und des EFTA-Raumes - für den Kauf von Hauptwohnungen eine Bewilligung benötigen und ihre Immobilie beim Wegzug innert zwei Jahren verkaufen müssen. Auch bei Geschäftsimmobilien sind strengere Regeln geplant: Zulässig bleibt der Erwerb für den Eigenbedarf, reine Kapitalanlagen etwa zur Vermietung sollen jedoch verboten werden.
Zusätzlich will der Bundesrat den Kauf von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland begrenzen, indem kantonale Kontingente reduziert und künftig jeder Erwerb angerechnet wird. Auch Investitionen in Immobilienfonds und entsprechende Aktien sollen untersagt werden. Gleichzeitig sollen Hotels leichter Personalwohnungen erwerben können. Der Bundesrat sieht in diesen Vorschlägen eine Rückbesinnung auf den eigentlichen Zweck der Lex Koller. In der Vergangenheit sind solche Verschärfungen indes im Parlament gescheitert. (dk)
09:37 Uhr
Montag, 13. April
Andri Silberschmidt soll in den Zürcher Regierungsrat
FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt tritt nächstes Jahr im Kanton Zürich bei den Regierungsratswahlen an. Der Parteivorstand der Zürcher FDP will auf ein Einerticket setzen und beantragt der Delegiertenversammlung, Silberschmidt zu nominieren. Dieser stehe für eine zukunftsgerichtete und wirtschaftsliberale Politik, schreibt Parteipräsident Filippo Leutenegger in einer Mitteilung. Mit seiner glaubwürdigen und nahbaren Art könne Silberschmidt weit über die eigene Basis hinaus mobilisieren. Der 32-Jährige wurde im Alter von 25 Jahren in den Nationalrat gewählt, wo er als kompromissbereit und klar zugleich gilt.
Für die Zürcher FDP ist die Regierungsratswahl im kommenden April besonders relevant. Ihre bisherige Regierungsrätin Carmen Walker Späh gab kürzlich bekannt, nach zwölf Amtsjahren nicht mehr zur Wahl anzutreten. Die Freisinnigen müssen ihren Sitz verteidigen.
Mit dem Einerticket macht die FDP auch klar, dass sie vorerst keinen Anspruch auf einen zweiten Regierungsratssitz erheben will. Sie hatte 2019 einen Sitz verloren. Mittelfristig strebe man aber zwei Sitze an, heisst es in der Mitteilung: «Sobald es zu einer Vakanz ausserhalb der bürgerlichen Parteien kommt, werden wir eine aussichtsreiche Kandidatur präsentieren.» (leh.)
07:09 Uhr
Sonntag, 12. April
Chantal Galladé beendet nach 30 Jahren ihre politische Karriere
Die Zürcher Kantonsrätin und ehemalige Nationalrätin Chantal Galladé hat in einem Interview ihren Rücktritt aus der Politik angekündigt. Sie werde bei den Kantonsratswahlen im Frühling 2027 nicht mehr antreten, sagte die GLP-Politikerin zur «SonntagsZeitung».
Während 30 Jahren habe sie sich ohne Unterbruch in politischen Ämtern engagiert, sagte die 53-jährige Winterthurerin in dem am Sonntag veröffentlichten Interview. Ein politischer Mensch werde sie bleiben, doch nun wolle sie sich stärker auf ihren Beruf fokussieren.
«Irgendetwas steht im Leben immer im Mittelpunkt, man kann nicht immer alles gleichzeitig machen», sagte die Berufsschullehrerin und Dozentin.
Galladé war bereits von 1997 bis 2003 Kantonsrätin. Für die SP sass sie anschliessend bis 2018 im Nationalrat. Im Februar 2019 wechselte sie von der SP zur GLP. Grund dafür war die Europapolitik der SP. Seit rund drei Jahren sitzt Galladé für die GLP im Zürcher Kantonsrat. 2023 versuchte sie den Sprung zurück unter die Bundeshauskuppel, scheiterte jedoch. (has)
07:08 Uhr
Sonntag, 12. April
Keller-Sutter gegen KI von Musk: Jetzt ermittelt die Justiz
Nach einer Anzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter wegen einer Beleidigung durch Elon Musks KI-Chatbot Grok ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Das bestätigt ein Sprecher gegenüber «SonntagsBlick». Das Strafverfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung richtet sich vorerst gegen unbekannt. Hinter der Beleidigung steht ein 75-jähriger Schweizer, der Grok aufforderte, Keller-Sutter «ganz hart rannehmen», «mit total verf**ktem Gassen-Slang». Der KI-Bot beschimpfte die FDP-Magistratin daraufhin für alle ersichtlich in sexistischer Sprache. Karin Keller-Sutter reichte Anzeige ein.
Das Strafverfahren könnte zu einem Präzedenzfall führen. Denn die Finanzministerin verlangt von der Staatsanwaltschaft auch, zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Verantwortlich bei X ist letztlich Trump-Freund Elon Musk, dem das Unternehmen gehört. Diese Zeitung hatte den Fall publik gemacht. (has)
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