Bald fahrtauglich auch mit 80? Bundesrat gibt klares Statement ab
Der Mann verwechselte das Gaspedal mit der Bremse und fuhr direkt in die Menschengruppe. Es war eine Schulklasse aus Allschwil (BL) auf dem Heimweg aus dem Skilager. Die 47-jährige Lehrerin kam beim Unfall, der sich diesen März in Sedrun GR ereignete, ums Leben, drei Schüler wurden verletzt. Der Fahrer war 87 Jahre alt.
Hochgerechnet auf die gefahrenen Kilometer verursachen Personen über 80 Jahre mehr Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kommen, als Junglenker zwischen 18 und 24 Jahren. Schon heute müssen alle Senioren und Seniorinnen ab 75 Jahre alle zwei Jahre zum medizinischen Eignungstest antraben, wenn sie das Billett behalten wollen. Aber reicht das?
Die Zürcher Grünen-Nationalrätin Marionna Schlatter forderte den Bundesrat auf, die Wirksamkeit der bestehenden Massnahmen zu prüfen. Der Parlamentarierin schwebte unter anderem vor, dass obligatorische Praxistests evaluiert werden sollen. Also, dass auch ausserhalb der Arztpraxis die Fahrtüchtigkeit etwa per Kontrollfahrten überprüft werden soll.
Doch der Bundesrat hat keine Lust auf vertiefte Abklärungen: Er erwarte «von einem Bericht keine neuen Erkenntnisse», heisst es in der Antwort auf den Vorstoss. Für Schlatter ist das ernüchternd: «Ich sehe absolut keinen Willen, etwas zu verbessern.»
Kantone hätten heute schon mehr Handhabe
In seiner Antwort wiederholt der Bundesrat dann auch vor allem, dass die Kantone bereits heute über zahlreiche Kompetenzen verfügen würden. Unter anderem könnten die lokalen Behörden bei Personen, welche die medizinischen Mindestanforderungen nicht mehr erfüllen, zeitliche und örtliche Fahrverbote aussprechen. Also etwa, dass der Lenker nur noch tagsüber auf bestimmten Strassen fahren darf.
Auch Kontrollfahrten könnten angeordnet werden, aber vor allem dann, wenn «das Untersuchungsergebnis hinsichtlich der Fahreignung unklar ist». Sprich: Ohne medizinische Grundbedenken muss niemand extra eine Probefahrt machen.
Teilweise sieht der Bundesrat sogar die Versicherungen in der Pflicht. «Die Motorfahrzeugversicherungen haben in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, freiwillige Weiterbildungen mit Prämiensenkungen zu belohnen», schreibt das Departement von Albert Rösti in der Antwort. Gibt dann aber gleich zu: Dieser Anreiz werde «von den Versicherungen noch nicht forciert».
Schlatter sagt: «Es wird einfach auf das heutige System gesetzt und an die Eigenverantwortung appelliert. Schade.» Sie hoffe nun auf die Verbesserung und den flächendeckenden Einsatz von Fahrassistenz-Systemen, die grosse Fortschritte gemacht hätten. Als Nächstes entscheidet aber noch der Nationalrat über den Vorstoss. Stellt er sich hinter Schlatter, muss der Bundesrat den Bericht doch in Auftrag geben.
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