Kantonsräte fordern Übergangslösung für Säule-3a-Abzüge von Schweizer Grenzgängern
Die St.Galler Kantonsräte Sascha Schmid (SVP), Christian Lippuner (FDP) und Daniel Grünenfelder (Die Mitte) reichen einen gemeinsamen Auftrag im Kantonsrat ein: Die Regierung soll den Steuerabzug für die Säule 3a von Grenzgängern ins Fürstentum Liechtenstein so lange weiter zulassen, bis der Bund die Rechtslage abschliessend geklärt hat, schreiben die Kantonsräte in einer Mitteilung.
Hintergrund der politischen Vorstösse ist eine Anweisung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), wonach Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Fürstentum Liechtenstein arbeiten, ab der Steuerperiode 2027 keine Einzahlungen in die Säule 3a mehr von den Steuern abziehen dürfen. Dagegen wehrten sich Schmid und Lippuner im Dezember 2025 erfolgreich mit einer Standesinitiative. Der St.Galler Kantonsrat hat diese an die Bundesversammlung überwiesen. Zudem haben Parlamentarier auf Bundesebene bereits entsprechende Motionen eingereicht, um die rechtliche Situation zu klären. Dabei soll insbesondere eine Ergänzung des bestehenden Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein geprüft werden. Das Geschäft ist zurzeit in beiden Räten der Bundesversammlung hängig. Die drei Kantonsräte erwarten von der Regierung nun pragmatisches Handeln, um die Bürgerinnen und Bürger im Kanton St.Gallen zu schützen, bis die rechtliche Basis auf Bundesebene bereinigt ist. Kantonale Übergangslösung soll Schaden für Betroffene abwenden. Da der Rechtsetzungsprozess in Bern läuft, braucht es eine rasche Absicherung auf kantonaler Ebene. Mit einem gemeinsamen parlamentarischen Auftrag fordern Schmid, Lippuner und Grünenfelder die St.Galler Regierung auf, den Abzug für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) für im Kanton St.Gallen steuerpflichtige Arbeitnehmende im Fürstentum Liechtenstein weiterhin zuzulassen, bis der Bundesgesetzgeber die Rechtslage abschliessend geklärt hat.
Warum es aus Sicht der Kantonsräte pressiert
Für Sascha Schmid ist klar: «Aufgrund der laufenden Arbeiten des Bundesgesetzgebers ist eine Änderung der aktuellen Praxis durch das St.Galler Steueramt völlig deplatziert. Eine solche Praxisänderung würde zu einem massiven und unnötigen Aufwand für die Verwaltung, die betroffenen Versicherten sowie die beteiligten Versicherungs- und Finanzinstitutionen führen.»
Kantonsrat Christian Lippuner betont die Dringlichkeit der Übergangslösung: «Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine funktionierende und unbürokratische Lösung vorzeitig abgeschafft werden soll, während Bern bereits an der Korrektur arbeitet. Damit erzeugt man völlig unnötige Rechtsunsicherheit. Das Ergebnis der Beratung durch den Bundesgesetzgeber muss zwingend abgewartet werden.»
Betroffen sind über 15'000 Personen
Gemäss dem Amt für Statistik des Fürstentums Liechtenstein pendelten 2024 über 15'262 Personen mit Schweizer Wohnsitz zur Arbeit ins Nachbarland. Ein grosser Teil davon lebt im St.Galler Rheintal, im Sarganserland und im Werdenberg. Seit rund 40 Jahren können sie Säule-3a-Beiträge steuerlich abziehen, weil die Vorsorgesysteme beider Länder als materiell gleichwertig gelten.
Ein Wegfall des steuerlichen Abzugs bedeutet für Grenzgänger nicht nur eine finanzielle Schlechterstellung, er schwächt auch die private Vorsorge. «Dadurch wird das Risiko einer späteren Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen erhöht. Es liegt im Interesse von Kanton und Bund, dass diese grosse Personengruppe im Alter finanziell abgesichert bleibt und nicht zur Belastung der Allgemeinheit wird», so Daniel Grünenfelder. (red)
Für Mehr Infos zu dem Thema:
Kantonsrat wehrt sich gegen Steuerabzüge bei Liechtenstein-Pendler
Steuerlicher Abzug der 3. Säule: Neue Regelung benachteiligt Pendler
Wer in Liechtenstein arbeitet, wird steuerlich benachteiligt
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