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Ärzte kassieren Millionen-Rabatte, der Bund schaut zu

Beim Verkauf von Medikamenten fliesst viel Geld in Form von Vergünstigungen, die eigentlich den Patienten zugutekommen müssten. Doch der Bund kontrolliert das kaum.
Ein Arzt gibt ein Medikament an eine Patientin ab. (Bild: Symbolbild: Ralph Ribi)

Zahlen Sie zu viel für Ihre Medikamente? Ziemlich sicher. Das liegt nicht nur an den Medikamentenpreisen selbst, sondern auch daran, dass Ärzte, Apotheker und Spitäler Rabatte, die ihnen die Pharmaindustrie gewährt, nicht weitergeben. Sondern den Patienten die Medikamente zum Originalpreis abgeben und den Rabatt in die eigene Tasche wirtschaften.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat sich jetzt angeschaut, wie gross das Problem ist – und ihr Befund alarmiert: Für das Jahr 2024 schätzt die EFK die Summe der gewährten Vergünstigungen auf 743 Millionen Franken – das sind 7,5 Prozent der Kosten, die Medikamente zulasten der Grundversicherung ausmachen.

Keine Lust auf Transparenz

Die knapp 750 Millionen sind eine sehr konservative Schätzung, wie die EFK sagt, in der nicht einmal alle möglichen Vergünstigungen eingeflossen sind. Ein Beispiel: Bei den Vergünstigungen an Ärzte (19 Millionen Franken) und Spitäler (51 Millionen) hat die EFK nur jene berücksichtigt, die eine Vereinbarung unterzeichnet haben, mit der sie sich zur Weitergabe der Hälfte der Rabatte an die Versicherten verpflichten. Das sind jedoch nur 16 Prozent der Ärztinnen und Ärzte und 24 Prozent der Spitäler. Würde man alle einbeziehen, könnte der Betrag auf über 300 Millionen Franken steigen.

Dass die EFK schätzen musste, ist Teil des Problems: Denn weder Krankenkassen noch der Bund wissen, wieviel Rabatte und Vergünstigungen die Pharmafirmen den Leistungserbringern geben. Und deren Lust auf mehr Transparenz ist klein: Denn Ärzte, Apotheker und Spitäler können so ihre Marge aufbessern – und die Pharmafirmen geben dem Bund kein zusätzliches Argument bei den nächsten Preisverhandlungen.

Rabatte bis zu 70 Prozent

Doch die Dimensionen sind beträchtlich: Der Jahresbericht des spezialisierten Medizindienstleisters ProQura gibt den durchschnittlich gewährten Rabatt im Jahr 2022 mit 27,4 Prozent an - doch es können auch einmal 70 Prozent sein, wie der «Sonntagsblick» im vergangenen Jahr berichtete.

Die Rabatte und Vergünstigungen sind nicht illegal. Aber nach dem Gesetz müssen sie seit 1996 zu 100 Prozent an die selbstzahlenden Patientinnen oder die Krankenkassen weitergereicht werden. Eigentlich. Wie die EFK schreibt, wurde das aber «nie befolgt». Im Jahr 2024 seien nur 12 Prozent weitergereicht worden, 88 Prozent blieben in den Taschen der Ärzte, Apotheker, und Spitäler hängen. In absoluten Zahlen waren das fast 660 Millionen Franken. Das heisst: Pro Arzt, Apotheke, Spital blieben fast 27'000 Franken hängen

Bund kontrolliert Leistungserbringer kaum

Seit dem Jahr 2000 muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter anderem kontrollieren, ob die gewährten Vergünstigungen überhaupt zulässig sind und ob sie weitergegeben werden. Eigentlich. Auch hier: Die Aufsicht sei «noch kaum wirksam», urteilt die EFK.

Dabei hat das BAG weitreichende Kompetenzen. Es kann nicht nur bei den Käufern, sondern auch bei den Verkäufern in Rechnungen und Geschäftsbücher schauen. Und es kann Bussen aussprechen und Strafverfahren anstrengen: Denn wer diese Rabatte nicht weitergibt, macht sich strafbar.

Baume-Schneider gibt den Tarif durch

Der Bundesrat hat dem Amt dafür elf Vollzeitstellen bewilligt, in Tat und Wahrheit sind es aber nur 7,5 Vollzeitstellen – der Rest fiel amtsinternen Sparübungen zum Opfer. Und so weist das BAG die Leistungserbringer zwar auf ihre Pflichten hin und es hat eine Whistleblower-Plattform geschaffen. Es hat seit 2020 insgesamt vier Verfahren eröffnet und kontrolliert stichprobenartig Arztpraxen und Spitäler, die eine Weitergabevereinbarung unterzeichnet haben. Alle anderen – und das ist der grosse Teil – werden nicht aktiv kontrolliert.

Aus Sicht der EFK reicht das nicht: So empfiehlt sie dem BAG unter anderem, sich bessere Daten zu beschaffen, um überhaupt wirksam kontrollieren zu können. Das Amt verspricht dies denn auch. Vor allem aber soll das BAG verstärkt diejenigen Leistungserbringer ohne Vereinbarung überprüfen, weil dort das Risiko auf Gesetzesverstösse grösser sei. Das Amt lehnte dies ab – worauf die EFK direkt an die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider eskalierte. Und siehe da: Die Gesundheitsministerin zwingt ihre Beamten nun, die Empfehlung der Kontrolleure umzusetzen.

 
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