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Entlastung bei der Pflege von Angehörigen

Der Bundesrat will erwerbstätige Personen entlasten, die kranke Angehörige betreuen. Arbeitgeber sollen bei kurzen Abwesenheiten zur Lohnfortzahlung verpflichtet werden, und die Eltern von schwer kranken Kindern sollen einen Betreuungsurlaub nehmen können.
Sozialminister Alain Berset will Erwerbstätige entlasten, die kranke Angehörige betreuen. So sollen Eltern schwerkranker oder verunfallter Kinder einen Betreuungsurlaub nehmen können.
Sozialminister Alain Berset will Erwerbstätige entlasten, die kranke Angehörige betreuen. So sollen Eltern schwerkranker oder verunfallter Kinder einen Betreuungsurlaub nehmen können. (Bild: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER)

Der Bundesrat hat am Donnerstag die Vernehmlassung zu drei Massnahmen eröffnet. Er sei der Ansicht, dass diese nötig seien, damit pflegende Angehörige im Berufsleben verbleiben könnten, schreibt das Innendepartement (EDI).

Rund zwei Drittel der Unternehmen gewähren schon heute Kurzabsenzen. Teilweise werden diese auch abgegolten. Mit der gesetzlichen Verpflichtung würden für alle Erwerbstätigen die gleichen Voraussetzungen sowie Rechtssicherheit geschaffen, argumentiert der Bundesrat. Die Mehrkosten für die Volkswirtschaft schätzt er auf 90 bis 150 Millionen Franken.

4000 betroffene Familien

Die zweite Massnahme sieht eine Entschädigung für Eltern vor, die ein Kind betreuen, das wegen einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Davon sind gemäss dem EDI jährlich bis zu 4000 Familien betroffen. Heute nehmen Eltern in solchen Fällen unbezahlten Urlaub, lassen sich selbst krankschreiben oder geben die Arbeit vorübergehend ganz auf.

Künftig sollen sie einen Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen innerhalb von 18 Monaten nehmen können. Der Lohnausfall würde durch das Erwerbsersatzgesetz versichert, wie beim Mutterschaftsurlaub. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von 77 Millionen Franken. Der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung, der heute 0,45 Prozent beträgt, würde sich maximal um 0,017 Prozentpunkte erhöhen.

Mehr Betreuungsgutschriften

Als dritte Massnahme will der Bundesrat den Anspruch auf Betreuungsgutschriften ausweiten. Heute haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV, um Einkommensausfälle auszugleichen, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit beansprucht.

Künftig sollen Betreuungsgutschriften bereits bei leichter Hilflosigkeit gewährt werden. Zudem sollen nicht nur Verheiratete Anspruch darauf haben, sondern auch Konkubinatspaare. Diese Massnahme würde zu Mehrkosten für die AHV von einer Million Franken pro Jahr führen. (sda)

 
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