Entlastung bei der Pflege von Angehörigen
Der Bundesrat hat am Donnerstag die Vernehmlassung zu drei Massnahmen eröffnet. Er sei der Ansicht, dass diese nötig seien, damit pflegende Angehörige im Berufsleben verbleiben könnten, schreibt das Innendepartement (EDI).
Rund zwei Drittel der Unternehmen gewähren schon heute Kurzabsenzen. Teilweise werden diese auch abgegolten. Mit der gesetzlichen Verpflichtung würden für alle Erwerbstätigen die gleichen Voraussetzungen sowie Rechtssicherheit geschaffen, argumentiert der Bundesrat. Die Mehrkosten für die Volkswirtschaft schätzt er auf 90 bis 150 Millionen Franken.
4000 betroffene Familien
Die zweite Massnahme sieht eine Entschädigung für Eltern vor, die ein Kind betreuen, das wegen einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Davon sind gemäss dem EDI jährlich bis zu 4000 Familien betroffen. Heute nehmen Eltern in solchen Fällen unbezahlten Urlaub, lassen sich selbst krankschreiben oder geben die Arbeit vorübergehend ganz auf.
Künftig sollen sie einen Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen innerhalb von 18 Monaten nehmen können. Der Lohnausfall würde durch das Erwerbsersatzgesetz versichert, wie beim Mutterschaftsurlaub. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von 77 Millionen Franken. Der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung, der heute 0,45 Prozent beträgt, würde sich maximal um 0,017 Prozentpunkte erhöhen.
Mehr Betreuungsgutschriften
Als dritte Massnahme will der Bundesrat den Anspruch auf Betreuungsgutschriften ausweiten. Heute haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV, um Einkommensausfälle auszugleichen, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit beansprucht.
Künftig sollen Betreuungsgutschriften bereits bei leichter Hilflosigkeit gewährt werden. Zudem sollen nicht nur Verheiratete Anspruch darauf haben, sondern auch Konkubinatspaare. Diese Massnahme würde zu Mehrkosten für die AHV von einer Million Franken pro Jahr führen. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.