Jetzt ist es klar: Der Eigenmietwert fällt 2029
Ab 2029 muss kein Eigenmietwert mehr versteuert werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden. Damit setzt er den Volkswillen nach der Abstimmung vom vergangenen September um. Dabei hatte das Stimmvolk deutlich Ja zur Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften gesagt - und damit verknüpft auch zur Abschaffung des Eigenmietwerts.
Viele Befürworter hätten lieber gehabt, wenn die Steuer bereits für das Jahr 2028 hinfällig geworden wäre. Im Nachgang zur Abstimmung gab es unter anderem von den Bergkantonen den Wunsch nach mehr Zeit. Die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen dauere länger, bemängelten sie. Mit dieser wollen gewisse Kantone, vor allem jene mit einem grossen Anteil an Ferienwohnungen, Teile der Einnahmeausfälle kompensieren, die durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entstehen.
Bundesrat wollte nicht länger warten
Bei der Konsultation der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren wurde als Einführungszeitpunkt «frühstens 2029» meistgenannt. Zahlreiche Kantone hätten also gerne noch mehr Zeit für den Systemwechsel gehabt. Das lehnte die Regierung aber ab: «Eine noch spätere Inkraftsetzung wäre aus Sicht des Bundesrats nicht vertretbar gewesen.»
Neben dem Eigenmietwert fallen auch der Abzug der Kosten für den Liegenschaftsunterhalt bei selbst bewohnten Liegenschaften weg. Bei den aktuellen Hypozinsen entstehen durch die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Bund, Kantonen und Gemeinden Einnahmeausfälle in der Höhe von rund 1,5 bis 2 Milliarden Franken. Sollten die Hypozinsen aber deutlich ansteigen, so verringern sich die Ausfälle.
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