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Betreuungsangebote statt Vaterschaftsurlaub

Einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub erachtet der Bundesrat nach wie vor als zu teuer. Stattdessen hat er nun Alternativen präsentiert, welche vor allem die Kantone und Gemeinden in die Pflicht nehmen. Die Initianten dürften sich damit nicht zufriedengeben.
Auch die bunte Aktion zur Einreichung der Vaterschaftsurlaubsinitiative konnte den Bundesrat nicht vom Anliegen überzeugen. Er schlägt stattdessen Alternativen vor. (Archiv)
Auch die bunte Aktion zur Einreichung der Vaterschaftsurlaubsinitiative konnte den Bundesrat nicht vom Anliegen überzeugen. Er schlägt stattdessen Alternativen vor. (Archiv) (Bild: KEYSTONE/THOMAS DELLEY)

In seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft zum Volksbegehren "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" (Vaterschaftsurlaubsinitiative)" schreibt die Regierung, dass sie das Anliegen zwar anerkenne, die Verantwortung aber primär bei den Sozialpartnern, Kantonen und Gemeinden liege.

Für den Bundesrat habe stattdessen der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots Priorität. Diese Angebote seien nicht nur unmittelbar nach der Geburt, sondern auch im Vorschul- und Schulalter des Kindes für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit von entscheidender Bedeutung.

"Grosse Belastung für Wirtschaft"

Zudem weisen diese Massnahmen ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Das finanzielle Argument führt der Bundesrat denn auch zuoberst an gegen die Initiative.

Der Vaterschaftsurlaub würde nach Berechnungen des Bundes rund 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. "Dies würde die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen", heisst es in der Botschaft des Bundesrats.

Bundesrat gibt Verantwortung weiter

Der Bund fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N), das Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern und dafür finanzielle Mittel in Höhe von 130 Millionen Franken vorzusehen, lehnt der Bundesrat ab.

In seiner Stellungnahme erinnerte er daran, dass die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Diese sollten ihren Handlungsspielraum ausschöpfen und eigenständig für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots sorgen. Das Geschäft wird in der Sommersession im Nationalrat behandelt.

100 Millionen Franken als Unterstützung

Der Bund kann hingegen Kantone und Gemeinden unterstützen, welche die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem kann er kantonale, regionale und kommunale Projekte fördern, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern abgestützt werden.

Für diese zwei neuen Finanzhilfen stellt der Bund 100 Millionen Franken bereit. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten am 1. Juli in Kraft.

Bei der direkten Bundessteuer sollen Eltern künftig die nachgewiesenen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal 25'000 Franken pro Kind und Jahr vom Einkommen abziehen können. Heute liegt der Maximalbetrag bei 10'100 Franken. Der Bundesrat hat vor einem Monat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Auf Goodwill der Unternehmen angewiesen

Heute hat der Vater bei der Geburt eines Kindes in der Regel Anspruch auf bis zu zwei bezahlte Urlaubstage. Unternehmen können zudem grosszügigere Regelungen vorsehen. Der Urlaub kann folglich von Unternehmen zu Unternehmen und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter variieren.

Mitarbeiter der Bundesverwaltung haben seit Juli 2013 Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die meisten kantonalen Verwaltungen sowie die kommunalen Verwaltungen der Kantonshauptorte und grössten Städte gewähren einen fünf- oder zehntägigen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Die Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" ist im Juni eingereicht worden. Urheber sind die Organisationen Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz. (sda)

 
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