Millionen für arbeitslose Grenzgänger: SVP bekämpft neue EU-Regeln
Rund 410'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger pendeln für ihre Arbeit in die Schweiz. Mehr als die Hälfte davon sind Franzosen, gefolgt von den Italienern und den Deutschen. Ende März waren 280 Personen mit Grenzgängerbewilligung bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) als arbeitslos gemeldet – das entspricht 0,2 Prozent aller Arbeitslosen in der Schweiz.
Arbeitslosengeld erhalten Grenzgänger von ihrem Wohnstaat, wenn sie ihren Job in der Schweiz verlieren. Je nach Länge der Beitragszeit erstattet die Schweiz dem Wohnstaat aber die Entschädigung für die ersten drei bis fünf Monate Arbeitslosigkeit zurück. 2024 überwies die Schweiz 264 Millionen Franken für arbeitslose Grenzgänger ins Ausland. Dieser Wert schwankte in den letzten zehn Jahren zwischen 193 und 327 Millionen.
Am Mittwoch hat sich die EU im Grundsatz auf eine Reform geeinigt, welche die Schweiz Hunderte Millionen zusätzlich kosten könnte. Nach einem langjährigen und zähen Ringen beschloss Brüssel: Künftig sollen jene Staaten die Arbeitslosengelder entrichten, in denen die Grenzgänger gearbeitet haben - und zwar für sechs Monate. Der definitive Entscheid fällt in der kommenden Woche. In der EU treten die neuen Bestimmungen voraussichtlich 2028 in Kraft.
Die Schweiz muss die Arbeitslosenreform aus Brüssel im Rahmen der Personenfreizügigkeit übernehmen. Die Änderungen werden ihr jährlich Hunderte Millionen Franken an Mehrkosten aufbürden. Die Schweiz erhält zwei Jahre Zeit für die innerstaatliche Umsetzung. Übernimmt sie die Regeln, kann sie einen Teil der Arbeitslosenentschädigung nicht mehr an die Wohnstaaten auslagern. Stemmt sich die Schweiz dagegen, könnte sich das bilaterale Verhältnis eintrüben, das angesichts der Abstimmung über die 10-Millionen-Schweiz-Initiative und der Debatte um die neuen EU-Verträge ohnehin in einem Schwebezustand steht.
Offen bleibt, ob Brüssel Bern Zugeständnisse gewährt. Luxemburg hat eine Übergangsfrist von sieben Jahren erhalten. Fast die Hälfte der 485'000 Arbeitskräfte im Kleinstaat kommt täglich aus dem nahen EU-Ausland.
Die SVP greift die Reform aus Brüssel an. Fraktionschef Thomas Aeschi kündigt an, die Partei werde am nächsten Montag eine Fraktionsmotion beschliessen. Darin wird sie den Bundesrat auffordern, «die einseitige Regeländerung der EU im gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit abzulehnen». Die verschiedenen gemischten Ausschüsse wachen über die Umsetzung der bilateralen Verträge und setzen sich aus je gleich vielen Vertretern aus Brüssel und Bern zusammen.
Nationalrat Aeschi weist darauf hin, dass sich die Schweiz im gemischten Ausschuss erfolgreich gegen die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie gewehrt habe. Doch ist es nicht fair, wenn unser Land für die Arbeitslosenentschädigung der Grenzgänger aufkommt? Schliesslich fliessen auch die Lohnabgaben der 410'000 EU-Pendler in die Schweizer Arbeitslosenkasse. Aeschi lässt dieses Argument nicht gelten. «Die EU darf dankbar sein, dass so viele Grenzgänger bei Schweizer Firmen arbeiten dürfen. Und die Grenzgänger zahlen niemals jene Summe in die Schweizer Arbeitslosenkasse ein, die sie daraus beziehen.»
Nettobezüger aus Arbeitslosenkasse
Ein Blick in den Observatoriumsbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zur Personenfreizügigkeit offenbart: Bei der Arbeitslosenkasse macht die Schweiz mit EU/Efta-Bürgern tatsächlich ein Minusgeschäft. Sie decken mit ihren Beiträgen nur rund 80 Prozent der Summe ab, die sie aus der Arbeitslosenkasse beziehen. Die Zuwanderer sind also in diesem Sozialwerk Nettobezüger. Das Seco schreibt dazu, darin spiegle sich das höhere Arbeitslosigkeitsrisiko. EU/Efta-Bürger würden im Vergleich zu Schweizern deutlich häufiger in instabilen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.
Bei der AHV und IV hingegen sind die EU/Efta-Bürger Nettozahler. Sie tragen 27 Prozent zur Finanzierung der ersten Säule bei, beziehen aber bloss 14,9 Prozent der Leistungen. Sie leisten somit aktuell einen massgeblichen Beitrag zur Finanzierung und Stabilisierung dieser Sozialwerke. Das Seco schreibt aber auch: «Langfristig begründen die Beitragszahlungen natürlich auch Rentenansprüche, welche in 30 bis 40 Jahren fällig werden.»
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