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Amoktäter schoss mit Kalaschnikow – braucht es ein schärferes Waffenrecht?

Der Amoktäter von Aarau schoss unter anderem mit einem halbautomatischen Sturmgewehr AK-74 in die Menge. Heute ist diese Waffe in der Schweiz verboten.
Medienkonferenz zum Amoklauf am Aarauer Rave: der Schütze erwarb die Kalaschnikow und zwei Pistolen vor rund 20 Jahren legal, obwohl er psychisch krank war. (Bild: Sandra Ardizzone)
Die Kantonspolizei Aargau zeigte an einer Medienkonferenz Symbolbilder baugleicher Waffen, die der Täter bei sich führte; darunter die AK-74. (Bild: Jasmin Marte (2. 9. 2026))

Der Täter schoss mit einer Kalaschnikow. Durfte er seine Waffen besitzen?

Ja. Der Täter hatte drei Waffen dabei, als er am Wochenende in den Aarauer Schachen fuhr: Ein halbautomatisches Sturmgewehr AK-74, auch bekannt als Kalaschnikow, sowie zwei Pistolen. Mit der Kalaschnikow und einer der Pistolen schoss er in die Menge, wobei er eine junge Frau tötete und sechs weitere Menschen teils schwer verletzte.

Alle drei Waffen sind laut Polizeiangaben ordnungsgemäss auf ihn registriert. Er hat sie im Jahr 2005 legal erworben.

Die Kantonspolizei Aargau zeigte an einer Medienkonferenz Symbolbilder baugleicher Waffen, die der Täter bei sich führte; darunter die AK-74. (Bild: Jasmin Marte (2. 9. 2026))

Was galt vor zwanzig Jahren und was gilt heute?

Die Kalaschnikow, die der Täter dabeihatte, ist eine halbautomatische Waffe mit grossem Magazin. Vor zwanzig Jahren war es einfacher als heute, eine solche legal zu kaufen. 2019 wurde das Waffengesetz verschärft. Das Stimmvolk stimmte mit 63 Prozent dafür.

Seither sind solche Waffen gemäss Bundesamt für Polizei verboten und nur in Ausnahmefällen zugelassen. Wer trotzdem ein vollautomatisches Sturmgewehr oder eins mit mehr als zehn Schuss im Magazin erwerben und besitzen will, braucht eine Ausnahmebewilligung vom Waffenbüro der jeweiligen Kantonspolizei. Die in Aarau verwendete Kalaschnikow fällt in diese Kategorie. Nur Sportschützinnen, Sammler oder Museen erhalten in der Regel die Ausnahmebewilligung. Ob der Täter von Aarau sie heute bekommen würde, ist also fraglich.

Halbautomatische Kalaschnikows mit kleinerem Magazin sind in der Schweiz hingegen auch heute erlaubt. Wie bei allen anderen erlaubten Waffen braucht es dafür lediglich einen Waffenerwerbsschein.

Wie reagiert die Politik?

Als der Täter vor rund zwanzig Jahren die Kalaschnikow kaufte, brauchte er dafür keine Ausnahmebewilligung. Franziska Roth, Ständerätin der SP, findet das unhaltbar. Sie fordert gegenüber SRF eine Verschärfung. Waffen, die vor 2019 nach altem Recht gekauft wurden, sollen eingezogen werden.

Auch der parteilose Ständerat Daniel Jositsch (ehemals SP) sieht Handlungsbedarf. Man könnte von Besitzern altrechtlicher Waffen nachträglich die Ausnahmebewilligung verlangen. Es gebe eine Risikogruppe, sagt er gegenüber SRF. «Je schwieriger es für diese Menschen ist, an eine Waffe zu kommen, desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit für Taten.»

Bürgerliche Politiker reagieren skeptisch auf diese Vorschläge. Rechtliche Verschärfungen bedeuteten viel Bürokratie und wenig Nutzen, findet Mitte-Nationalrat Reto Nause. Es sei seines Wissens der erste Vorfall mit dieser Art von Waffe. Man müsse woanders ansetzen: Der Täter habe wohl unter psychischen oder medizinischen Problemen gelitten. In eine ähnliche Richtung geht SVP-Sicherheitspolitiker Werner Salzmann: «Das Umfeld des mutmasslichen Täters hätte dessen psychische Probleme erkennen und der Polizei melden müssen, dass er Waffen besitze», sagt er.

Beim Täter von Aarau gibt es Anhaltspunkte für eine psychische Krise, bestätigt sind sie jedoch nicht.

Was genau ist eine Kalaschnikow?

Als Kalaschnikow wird eine Reihe an sowjetisch-russischen Sturm- und Maschinengewehren bezeichnet. Benannt sind sie nach dem Erfinder Michail Kalaschnikow, einem russischen Generalleutnant. Er hat 1946 die berühmte AK-47 entworfen, die heute meistproduzierte Waffe der Welt. AK steht für «Automat Kalaschnikow».

Auf der AK-47 basieren alle weiteren seither entwickelten Kalaschnikows. Darunter auch das Modell AKS-74, mit welcher der Täter von Aarau schoss. Sie ist kürzer und leichter als das Ursprungsmodell und verwendet kleinere Patronen, wodurch der Rückstoss geringer und kontrollierbarer ist.

«Kalaschnikows sind beliebte Waffen, schon nur weil sie günstig, zuverlässig und einfach in der Handhabe sind», sagt der Waffenexperte und Schiessinstruktor Anton Anker. Kalaschnikows schiessen aber nie mit der Präzision eines Schweizer Sturmgewehrs. Selbst ein geübter Schütze treffe am Schiesstand damit nur mittelmässig.

Wie viele Kalaschnikows sind im Umlauf?

Dazu gibt es keine Zahlen. Einer Schätzung aus 2018 zufolge waren in der Schweiz rund 2,3 Millionen Waffen in Privatbesitz. Zu wie vielen Teilen es sich dabei um Jagd-, Berufs- oder Sportwaffen handelt und welche Modelle wie oft vertreten sind, ist unbekannt. Der Bund führt kein zentrales Waffenregister.

Die Register der Kantone erheben herausgegebene Waffenewerbsscheine und Ausnahmebewilligungen, aber nicht, wie viele Waffen gekauft werden.

Wer besitzt in der Schweiz eine Waffe?

Der typische Waffenbesitzer in der Schweiz ist männlich, zwischen 31 und 65 Jahre alt und ist Mitglied eines Schützenvereins. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der ZHAW aus dem Jahr 2023. In der Regel hält ein Waffenbesitzer mehrere Waffen: Zwei Drittel der Befragten gaben an, mehr als sechs Waffen zu besitzen.

 
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