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Über 135'000 Euro zu wenig bezahlt: Zoll-Panne bei St.Galler Medizintechnik-Firma

Für schnellere Lieferungen an seine Kundschaft richtete ein Medizinprodukte-Unternehmen aus St.Gallen ein Lager im deutschen Landkreis Ludwigsburg ein. Eine Prüfung des Zollamts Singen zeigt nun: Wegen falsch kalkulierter Werte zahlte die Firma zu wenig Zoll.
Das Zollamt Singen deckte den Fehler im Rahmen einer Prüfung auf. (Bild: Hauptzollamt Singen)

Ein St.Galler Unternehmen für Medizinprodukte hat wegen eines Systemfehlers rund 135’750 Euro zu wenig Zoll bezahlt. Das teilt das Zollamt Singen in einer Medienmitteilung mit.

Um seine Kundschaft möglichst rasch beliefern zu können, hatte das Unternehmen ein Lager im deutschen Landkreis Ludwigsburg eingerichtet. Weil zum Zeitpunkt der Einfuhr noch keine Kaufgeschäfte vorlagen, meldete die Firma sogenannte Proforma-Werte als Grundlage für die Zollwertermittlung an. Diese Werte waren jedoch zu niedrig kalkuliert, wie der Prüfungsdienst des Hauptzollamts Singen feststellte – was wiederum zur Folge hatte, dass das Unternehmen zu wenig Zoll bezahlte.

«Der Prüfungsdienst des Zolls kontrolliert auch im Nachgang zur Abfertigung, ob die zollrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden», wird Sonja Müller, Pressesprecherin des Zollamts Singen, in der Medienmitteilung zitiert. Geprüft werde, ob Zölle, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer in der zutreffenden Höhe entrichtet worden seien. «Dabei prüft der Prüfungsdienst sowohl zugunsten als auch zuungunsten der Unternehmen», so Müller.

Neben der Nacherhebung wegen der zu niedrigen Zollwerte stiess der Zoll auch bei weiteren wertrelevanten Posten auf Ungereimtheiten – etwa bei Entwicklungs- und Frachtkosten sowie bei angemeldeten Zollpräferenzen. Diese Feststellungen führten einerseits zu einer zusätzlichen Nacherhebung von rund 11’800 Euro, andererseits aber auch zu einer Erstattung von rund 25’000 Euro an das Unternehmen.

Solche nachträglichen Prüfungen sind laut Zoll üblich: Sie dienen dazu, bereits abgeschlossene Vorgänge nochmals auf ihre steuerliche Korrektheit hin zu untersuchen. Geprüft werden kann dabei der gesamte für einen Steueranspruch relevante Sachverhalt – zugunsten wie zuungunsten der Beteiligten. Nicht selten fördern solche Prüfungen Fehler oder Unregelmässigkeiten zutage, die zu Nacherhebungen, Erstattungen oder sogar zu straf- und bussgeldrechtlichen Konsequenzen führen können. (pd/ame)

 
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