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Zoll entdeckt 356'000 Euro im Reisegepäck eines Mannes am Grenzübergang Buchs

Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Buchs entdeckte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit 356'000 Euro im Gepäck eines 50-jährigen Schweizers. Der Mann konnte keine Angaben zur Herkunft des Geldes machen. Es besteht der Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung.
Ab einem Wert von 10'000 Franken müssen Reisende auf Nachfrage Angaben zur Herkunft und Verwendung der Barmittel machen. (Bild: BAZG)

Am Grenzübergang Buchs haben Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Ende April im Gepäck eines 50-jährigen Schweizers 356'000 Euro Bargeld entdeckt. Bei der Kontrolle im Zug von Salzburg nach Zürich gab der Mann zunächst an, weder Waren noch Barmittel mitzuführen und ohne Gepäck zu reisen. Ein BAZG-Mitarbeiter entdeckte jedoch unter seiner Sitzreihe einen Rucksack. Darin befanden sich fünf weisse Couverts und eine Geldbörse mit insgesamt 356'000 Euro, wie das BAZG in einer Mitteilung schreibt.

Der Mann erklärte, er sei nur der Bote und das Geld gehöre ihm nicht. Angaben zur Herkunft der Barmittel oder zum vorgesehenen Empfänger konnte er nicht machen, wie das BAZG auf Anfrage sagt. Aufgrund seiner Aussagen und vorgelegter Dokumente bestand der Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung. Die Barmittel wurden daraufhin sichergestellt und der Fall an die Kantonspolizei St.Gallen übergeben.

Bargeld und Wertpapiere dürfen grundsätzlich in unbegrenzter Höhe in die Schweiz eingeführt werden. Dass an Schweizer Grenzübergängen hohe Bargeldsummen sichergestellt werden, ist deshalb laut BAZG keine Ausnahme.Ab einem Betrag von 10'000 Franken müssen Reisende auf Verlangen jedoch Angaben zur Herkunft und zur vorgesehenen Verwendung der Barmittel machen. Falsche Angaben oder verweigerte Auskünfte gelten als Ordnungswidrigkeit und können gebüsst werden. Besteht der Verdacht auf Geldwäscherei, dürfen die Barmittel vorläufig sichergestellt werden. (pd/sae)

 
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