Illegale Walddeponie bedient: happige Busse für Toggenburger Bauern
Ein Bauer aus dem Toggenburg hielt sich weder an das Umweltschutz- noch an das Waldgesetz, indem er mit seinen landwirtschaftlichen Abfällen eine illegale Deponie bediente. Die Staatsanwaltschaft des Untersuchungsamtes Uznach nahm deshalb gegen ihn Ermittlungen auf. Der Landwirt war im Zeitraum zwischen Januar 2023 und Juli 2025 – der genaue Zeitpunkt lässt sich nicht mehr feststellen - zweimal in der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann zum Ausstellplatz der Leistbachstrasse gefahren und hatte dort, am Uferbereich des Leistbachs, allerlei Naturmaterialien in einer wilden Deponie entsorgt.
Beim ersten Mal habe er vor allem «Äste und Holzerware» über den Rand des Abstellplatzes auf den Abhang beim Bachufer geworfen. Bei seinem zweiten Vergehen habe der Mann wiederum an der gleichen Stelle Reste der Heuernte (Heu, Steine, Erde und Äste) entsorgt.
Der Bauer handelte vorsätzlich und willentlich
Der Beschuldigte habe dabei jedoch gewusst, dass es sich bei den entsorgten Dingen um Abfälle gehandelt habe, die nur auf Deponien gelagert werden dürfen. Ebenso sei dem Beschuldigten bekannt gewesen, dass es sich beim besagten Ort nicht um eine bewilligte, sondern um eine illegale Deponie gehandelt habe. Da er die Abfälle dennoch dort vorsätzlich und willentlich entsorgte, habe er «eine für den Wald nachteilige Nutzung geschaffen, welche dazu geeignet war, die Funktionen oder die Bewirtschaftung des Waldes zu gefährden oder zu beeinträchtigen», hielt die Staatsanwaltschaft schriftlich im Strafbefehl fest.
Dies brachte dem Landwirt nun einen Strafbefehl wegen der mehrfachen Widerhandlung gegen das Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung und der Ablagerung von Abfällen ausserhalb von bewilligten Deponien im Sinne des Umweltschutzgesetzes ein. Infolgedessen hat der Beschuldigte die gesamten Untersuchungskosten zu bezahlen, welche sich auf 1950 Franken belaufen, wobei allein die verhängte Busse 1500 Franken ausmacht. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.
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