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Freispruch für erfolglosen Zocker

Notstandshilfe und Arbeitslosengeld bezog der Vorarlberger zu Recht, denn unter dem Strich blieben ihm nur Verluste.
Der Mann hat rund 120'000 Euro auf Online-Spielbanken verzockt. (Bild: Adobe Stock)

Der 25-jährige Angestellte war und ist immer noch spielsüchtig, zur Therapie hat er sich bereits angemeldet. Erleichtert ist er auch über den  rechtskräftigen Freispruch. Er wurde nämlich wegen schweren, gewerbsmässigen Betrugs sowie Geldwäscherei angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer Schadenssumme von rund 587'000 Euro, die der junge Mann verschleiert haben soll. Alles Gelder aus Spekulationsgeschäften, überwiesen auf diverse Bankkonten, eines davon in Litauen, so der Vorwurf. Doch Verteidiger erklärt einen ganz anderen Hintergrund der Überweisungen - und das Gericht muss seiner Argumentation folgen. Der 25-Jährige bleibt unbescholten, er wird freigesprochen. Die Verfahrenskosten trägt der Bund.

Durch Glücksspiel in ein Minus von 120'000 Euro geraten

Um Betrug ging es, weil der Mann Einkommen aus Internetcasinos und Sportwetten nie meldete. Doch der Experte des Arbeitsmarktservice (AMS) führt aus, dass man beispielsweise bei der Notstandshilfe alle Einkünfte eines Jahres zusammenzählen muss, die Verluste davon abzieht und dann anhand des Durchschnittsbetrages beurteilt, ob Notstandshilfe zusteht oder nicht. Da – wie bei Casinos üblich – in der Regel die Verluste überwiegen, hätte es auch bei dem Angeklagten innerhalb der angeklagten viereinhalb Jahre «Tatzeitraum» nichts anzurechnen gegeben. «Mein Mandant machte im Glücksspiel ein Minus von 120'000 Euro», so der Verteidiger. Zu verschleiern gab es also nichts. «Der Angeklagte wäre zwar meldepflichtig gewesen, er hat nichts verschleiert, die Unterstützungsgelder wurden ja öffentlich ausbezahlt», heisst es auch in der Urteilsbegründung.

Buch mit ChatGPT schreiben lassen

Dass gerade jener junge Mann, der 120'000 Euro Verluste machte, ein Buch mit dem Titel «Geld verdienen im Internet» über Amazon zu verkaufen versuchte, erstaunt - noch mehr, dass es vom «Autor» selbst nie gelesen wurde. «Ich bin über TikTok auf die Idee gekommen und habe es mit ChatGPT schreiben lassen, verdient habe ich damit so gut wie nichts», so der junge Mann. «Ich finde es richtig, dass eine Grossoffensive gegen Sozialbetrüger geführt wird, doch hier trifft es den Falschen», plädiert der Verteidiger für einen Freispruch, denn sein Mandant sitzt heute noch auf 29'000 Euro Schulden und das Gericht gibt ihm Recht, dass hier weder betrogen noch verschleiert wurde.

Die Notstandshilfe in Österreich ist eine Anschlussleistung nach dem Arbeitslosengeld.

 
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