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Abo Freispruch

Blackout bei 2,3 Promille: Vorfall lässt sich nicht rekonstruieren

Das Kriminalgericht spricht den Angeklagten bezüglich sexuellem Missbrauch an einer wehrlosen Person aufgrund fehlender Beweise frei.
Bettina Stahl-Frick
Gerichtsgebäude in Vaduz
Unterschiedliche Versionen und keine Beweise: Das Kriminalgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person freigesprochen.
«Hole mich ab!», habe sie ins Telefon gelallt. Und zwar mit einem grossen Auto, damit der Fernseher Platz habe. Denn sie wolle ihre Partnerin verlassen.

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