Toni Brunner: Zwei Steuererklärungen statt eine?
Im März kommt eine ganz spezielle Vorlage vor das Schweizer Volk. Die sogenannte Individualbesteuerung, initiiert von freisinnigen Feministinnen und unterstützt von den Linken. Was ist die Individualbesteuerung eigentlich? Das neue Gesetz sieht vor, dass die Besteuerung aller Personen in diesem Lande nicht mehr abhängig vom Zivilstand erfolgt: Jede Person soll künftig ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern.
Das heisst, Ehepaare die seit dreissig, vierzig oder fünfzig oder mehr Jahren miteinander verheiratet sind, dürfen künftig neu statt eine zwei Steuererklärungen ausfüllen und müssen dann alles trennen und sagen, wem in der Ehe, was gehört. Prost Nägeli, dachte ich so für mich. Das könnte noch Krach geben in guten Ehen, weil man nie getrennt hat und das nicht in böser Absicht.
Das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung ist im National- und Ständerat nur ganz knapp durchgekommen. Die Individualbesteuerung löst mitnichten Probleme, wie sie verspricht, sondern schafft ganz viele neue und dazu Ungerechtigkeiten. Neben der SVP lehnen darum auch die Mitte, die grosse Mehrheit der Kantone, der Gewerbeverband und der Bauernverband diese völlig verfehlte Vorlage ab.
Die Individualbesteuerung würde zu einem unnötigen Eingriff in die kantonalen und kommunalen Steuersysteme führen. Erst zum zweiten Mal in der Geschichte der Eidgenossenschaft wurde deshalb von den Kantonen das Kantonsreferendum ergriffen – die Kantone merken, dass da eine bürokratische Lawine auf sie zukommt.
Mit der Individualbesteuerung müssten nämlich alle Kantone und Gemeinden ihr Steuerrecht revidieren und die Tarife und Sozialabzüge neu festlegen. Die Umsetzung und Auswirkung in den Kantonen und Gemeinden ist völlig offen. Auch müsste der Zugang zu staatlichen Leistungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung neu geregelt werden. Dies würde einen enormen zusätzlichen Aufwand erfordern.
Der Aufwand für verheiratete Steuerpflichtige würde massiv zunehmen. Insgesamt müssten rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen ausgefüllt und von den Kantonen und Gemeinden bearbeitet werden. Um diese Flut zu bewältigen, müssten rund 2000 neue Steuerkommissare angestellt werden. Ganz abgesehen von mehreren tausend zusätzlichen Treuhändern und Steuerberatern. Ein bürokratischer Wahnsinn ohne jeglichen Sinn!
Wie die Situation aufgrund der neuen Besteuerung bei den gewichtigen Kantons- und Gemeindesteuern künftig effektiv aussehen wird, weiss heute noch niemand. Man weiss es aber bei der direkten Bundessteuer, was künftig blühen kann. Beispiel: Verdienen beide Ehegatten je Fr. 60'000, so müssen die Ehegatten bei der Individualbesteuerung zusammen Fr. 412.- direkte Bundessteuer zahlen. Ist die Einkommensverteilung 80 zu 20 Prozent, zahlen die Ehegatten zusammen Fr. 1'666.- direkte Bundessteuer. Ist ein Ehegatte Alleinverdiener, so beträgt diese Fr. 3'585.-, also mehr als das Achtfache gegenüber dem Ehepaar mit einer je hälftigen Einkommensaufteilung.
Während die bisherige Steuerbelastung recht ausgeglichen war, gibt es bei der Individualbesteuerung neu stossende Unterschiede, je nachdem, wie die Einkommensaufteilung zwischen den Ehegatten ist. Von einem gerechteren Steuersystem kann keine Rede sein, im Gegenteil. Es kann doch nicht sein, dass zwei Familien mit dem gleichen Gesamteinkommen so unterschiedlich Steuern zahlen müssen.
Die Individualbesteuerung schafft neue Ungerechtigkeiten und ein milliardenteures Bürokratiemonster. Dafür braucht es aus der Ostschweiz und der ganzen Schweiz ein klares Nein.
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