Oft kein Durchkommen möglich: Bei den regionalen Wildtierkorridoren besteht Verbesserungspotenzial
Die vollelektronische Wildwarnanlage zwischen Grabs und Gams und die Ankündigung zweier Wildtierbrücken in Wartau und Haag führten in jüngerer Vergangenheit wieder vor Augen, dass es nicht nur Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung gibt, sondern dass diese noch lange nicht hindernisfrei sind.
Jener überregional relevanter Wildtierkorridor in Starkenbach, der von Rehen, Gämsen, Rothirschen und Steinböcken genutzt wird, schätzt das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) als intakt ein. Dennoch sind auch hier Massnahmen vorgesehen, konkret die Prüfung von Siedlungstrenngürteln zwischen Burg und Starkenbach sowie Starkenbach und Alt-St. Johann.
Korridore verbinden Populationen miteinander
Auf der Karte wirken die Wildtierkorridore willkürlich und unförmig. Laut ANJF basieren sie aber auf wissenschaftlichen Analysen und Erfahrungen aus der Wildtierökologie. Als Grundlage gelten etwa Siedlungen, Barrieren wie Strassen und Bahnlinien, bekannte Wanderachsen, bestehende Lebensräume und Waldgebiete sowie topografische Strukturen wie Täler und Gewässer. «Die Korridore verbinden wichtige Lebensräume und Populationen über grössere Distanzen hinweg und sind Teil eines nationalen Vernetzungssystems für Wildtiere», schreibt das ANJF.
Das Problem ist nur, dass vier der sechs Korridore in der näheren Umgebung beeinträchtigt oder gar unterbrochen sind. Die Tiere können somit nicht ungehindert zwischen den Lebensräumen wechseln und die Populationen laufen Gefahr, isoliert zu werden. Es braucht daher Vernetzungsmassnahmen wie Hecken, Trittsteinbiotope, Gewässer- und Waldrandaufwertungen sowie die Reduktion von Störungen und Hindernissen.
Wildtierkorridore sind ein Gemeinschaftswerk
Laut ANJF wird das schweizweite Vernetzungssystem für Wildtiere und Lebensräume schrittweise saniert. Der Bund, in dieser Angelegenheit das Bundesamt für Strassen (Astra), trifft Massnahmen an den Nationalstrassen, wie etwa Wildtierüberführungen und -unterführungen. Die Kantone legen die Korridore fest und koordinieren Massnahmen auf Kantonsstrassen und in der Raumplanung. Zu guter Letzt sind da noch Gemeinden und Grundeigentümer. Sie setzen lokale Massnahmen um, etwa in der Siedlungs- oder Landwirtschaftszone.
Das ANJF spricht von einem mehrjährigen Zeitraum, bis alle Massnahmen umgesetzt sind. Das Astra zum Beispiel setzt die Massnahmen dann um, wenn an den betreffenden Autobahnabschnitten Unterhalts- und Ausbauarbeiten stattfinden. Auf kantonaler und kommunaler Ebene hängt die Umsetzung von mehreren Faktoren ab: Finanzierung, Planungsprozesse, Abstimmung mit Infrastrukturprojekten. Aber: «Es ist ein kantonales Konzept zu allen Wildtierkorridoren im Kanton geplant», schreibt das Amt.
Allerdings ist die Arbeit selbst mit einer umfassenden Sanierung nicht getan. Einerseits müssen die Wildtierkorridore instand gehalten werden, andererseits gibt es immer wieder Verbesserungspotenzial. Laut ANJF beobachten die Wildhüter des Kantons die Wanderungen laufend: «Sie stossen da, wo Hindernisse bestehen, entsprechende Massnahmen an.» Bei vielen neuen Wildtierüberführungen und -unterführungen werden die Wildtierquerungen zudem gezählt. So kann der Erfolg der Massnahmen auch gemessen werden.
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