«Ausführlich, aber nicht zu innovativ»: Reformierte Kirche St.Gallen beginnt mit ihrer Verfassungsreform
Die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen soll revidiert werden. Die derzeitig gültige Verfassung stammt aus dem Jahr 1974 und sei mittlerweile in die Jahre gekommen, schreibt die Kirche in einem Communiqué vom Freitag: «Es braucht eine neue.»
In der bisherigen Verfassung sei stets nur von Pfarrern die Rede, nicht von Pfarrerinnen. Der Grosse Rat werde erwähnt, obwohl es diesen seit 20 Jahren nicht mehr gebe, und in der Verfassung stünden keinerlei Hinweise zu einem Rechtsschutz. Ziel sei es, eine neue Verfassung spätestens in vier Jahren der reformierten Bevölkerung des Kantons St.Gallen zur Abstimmung vorzulegen. Die Gesamtrevision hat nun begonnen.
«Eine grosse Baustelle»
Was soll an der Verfassung alles geändert werden? Benjamin Schindler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität St.Gallen (HSG), gab an der Auftaktveranstaltung zur Gesamtrevision einige Denkanstösse, was an der Verfassung geändert werden soll. Rund 160 Zuhörerinnen und Zuhörer waren am Anlass in der Lokremise St.Gallen anwesend. Die Verfassung soll laut Schindler nicht zu schlank werden, sonst genüge sie nicht dem Status der reformierten Kirche als öffentlich-rechtlich anerkannte Institution. Allzu innovativ solle sie auch nicht sein. «Denn zu viel Innovation berge die Gefahr von Widerstand», steht im Communiqué. Sie soll aber genügend ausführlich und mehrheitsfähig sein.
Rita Famos, Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), wird in der Mitteilung zitiert: «Die reformierte Kirche hat natürlich reformfähig zu sein.» Sie soll lokal verwurzelt, glaubwürdig, lernbereit sein und den Glauben leben, erklären und weitertragen können. Eine Verfassungsreform sei aber «eine grosse Baustelle». «Die Verfassung zu revidieren, ist vergleichbar mit dem umfassenden Umbau des eigenen Hauses, samt Abriss tragender Wände. Und das alles, während das Haus weiterhin bewohnt bleibt», wird Barbara Hächler, Vizepräsidentin des Administrationsrates des katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen, zitiert.
Die nächsten Schritte
Wie es weiter heisst, machen sich die Projektteams nun an die Inhalte der Verfassung. Dazu gehören Themen wie Berufe, Dienste und Ämter, kirchliches Leben, Struktur und Finanzen sowie die Rechtssetzung. Das Team erarbeitet inhaltliche Vorschläge, die anschliessend in den Kirchgemeinden und Berufsverbänden diskutiert werden. Aus den Ergebnissen entsteht ein Verfassungsentwurf, der in die breite Vernehmlassung geht.
Die Synode, also das Kirchenparlament, berät und verabschiedet die angepasste Form. Dann kommt es zur Volksabstimmung und anschliessend zur Genehmigung durch die St.Galler Kantonsregierung. (vit)
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