Fünf fahrunfähige oder alkoholisierte Lenker aus dem Verkehr gezogen
Bei mehreren Verkehrskontrollen und einem Unfall hat die Kantonspolizei St.Gallen zwischen Sonntagmorgen und Montagmorgen fünf Autofahrer gestoppt, die alkoholisiert oder fahrunfähig unterwegs waren.
In Buchs kontrollierte die Polizei am frühen Sonntagmorgen einen 33-jährigen Autofahrer. Die Atemalkoholprobe ergab 0,48 mg/l, also 0,96 Promille. Zudem stellte sich heraus, dass der Mann keinen gültigen Führerausweis besass. Er durfte nicht weiterfahren.
Auf dem Rastplatz Linkolnsberg bei Rorschacherberg kontrollierte die Polizei einen 61-jährigen Autofahrer. Dabei fanden die Einsatzkräfte eine geringe Menge Marihuana. Der Mann wurde als fahrunfähig eingestuft, musste eine Blut- und Urinprobe abgeben und seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.
In Gossau wurde am Sonntagnachmittag ein 46-jähriger Autofahrer mit einem zu hohen Alkoholwert angehalten. Ihm wurde die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt.
In Schmerikon ergab die Atemalkoholprobe bei einem 42-jährigen Autofahrer 0,44 mg/l, also 0,88 Promille. Er musste seinen Führerausweis sofort abgeben.
Am frühen Montagmorgen rückte die Polizei schliesslich zu einem Parkplatz an der Oberstüdtlistrasse in Buchs aus. Ein 32-Jähriger war dort beim Rückwärtsausparkieren gegen ein parkiertes Auto geprallt. Die Polizei stufte ihn als fahrunfähig ein und ordnete eine Blut- und Urinprobe an. Auch ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Alle fünf Männer werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen weitere Administrativmassnahmen. (kapo/sae)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben





Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.