Abo Abänderung der Verordnung zum Schutzstatus S
Wehrpflichtige Ukrainer erhalten künftig keinen Schutzstatus mehr

Ukrainische Flüchtlinge, welche die Erfüllung der nach ukrainischem Recht bestehenden Wehrpflicht nicht nachweisen können, bekommen künftig keinen Schutzstatus S.
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