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Frist abgelaufen: Kanton St.Gallen verstösst auf der «Barenegg» gegen das Verbot von Stacheldraht-Zäunen

Der Kanton will seine Liegenschaft Barenegg verkaufen. St.Galler Kantonsräte weisen darauf hin, dass es dort immer noch Stacheldrahtzäune gibt. Dabei ist die Frist für deren Abbau abgelaufen und Bussen drohen.
Martin Knoepfel
Völlig ignoriert wurde die neue Gesetzgebung nicht: Im Oktober wurden im Gebiet Barenegg stellenweise Stacheldrahtzäune abgeräumt.
Der Hof Barenegg in der ehemaligen Gemeinde Hemberg steht seit Anfang Jahr leer, weil der frühere Bewirtschafter die Pacht beendet und den Hof verlassen hat. Die Liegenschaft gehört dem Kanton, der sie verkaufen will.

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