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Wie steht der Kanton St.Gallen zur PFAS-Weisung des Bundes? ­Die Mitte fordert Antworten

Zwei Kantonsrätinnen und ein Kantonsrat wollen wissen, weshalb sich der Kanton St.Gallen im Vergleich zu anderen Ostschweizer Kantonen nur verhalten zu einer Weisung des Bundes äussert. Diese könnte einschneidende Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben.
Der Bund will Blutproben von Tieren nehmen können, um den PFAS-Gehalt darin messen zu können. (Bild: Symbolbild: Severin Bigler)

Der Bund will klarere Regeln im Umgang mit PFAS-belasteten Tierprodukten schaffen. Bis am Montag konnten die Kantone Stellung zur  Weisung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und -veterinärwesen (BLV) nehmen. Obschon die Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK) ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht hatte, zeigt sich: St.Gallen wehrt sich nicht gleich stark wie der Thurgau und die beiden Appenzell gegen das Vorhaben. Die abweichende Haltung hat nun eine politische Reaktion ausgelöst.

Besonders bezüglich des Rindfleischs gäbe es Anpassungen: Das BLV will einen PFAS-Grenzwert im Tierblut anlegen. Wird dieser überschritten, dürfte künftig alles Fleisch von Tieren von dieser Weide nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das Fleisch dürfte erst wieder in den Verkauf, wenn die Betriebe Massnahmen zur Reduktion umgesetzt haben.

St.Galler Position bleibe unklar

Während der Kanton Thurgau und die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden die Weisung ablehnen, stützt sich der Kanton St.Gallen auf den Forderungskatalog der ORK. Der Ringkanton positioniert sich aber vorsichtiger als die anderen Kantone. «Wie steht der Kanton St.Gallen zur BLV-Weisung?» – ­das wollen die Mitte-Kantonsrätinnen Franziska Steiner-Kaufmann, Barbara Dürr und ihr Parteikollege Sepp Sennhauser wissen. Sie haben deshalb eine Einfache Anfrage eingereicht.

Dem Artikel dieser Zeitung zufolge «schliesst sich der Kanton St. Gallen in den allgemeinen Ausführungen den anderen Ostschweizer Kantonen nicht an, wonach einerseits die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen ist, andererseits aber auch die Auswirkungen auf die Landwirtschaft berücksichtigt werden müssen», heisst es im Vorstoss. Die Stellungnahme des Kantons St.Gallen falle im Vergleich zu den anderen Kantonen weniger kritisch aus, obwohl er besonders stark von der PFAS-Problematik betroffen ist. «Daneben hat aber die ORK, in welcher St. Gallen stimmendes Mitglied ist, sich dezidiert kritisch gegenüber der geplanten Weisung geäussert.»

Es bleibe offen, wie dezidiert sich St. Gallen hinter die von der ORK verabschiedete Stellungnahme stellt. «Die Position St.Gallen ist zum aktuellen Zeitpunkt mindestens unklar», schreibt Steiner-Kaufmann.

Kanton soll sich auf Bundesebene wehren

Das Mitte-Trio will von der Regierung wissen, wie sie die BLV-Weisung beurteilt, «insbesondere im Spannungsfeld zwischen Konsumentenschutz und den wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft». Zudem fragt es, weshalb St.Gallen sich weniger kritisch als andere Kantone äussert und wie sie sich zur Blutbeprobung und der Möglichkeit, alle Tiere eines Hofs aus dem Verkehr zu ziehen, positioniert.

Weiter stellen die Politikerinnen Fragen zu den erwarteten Auswirkungen durch die Weisung und dazu, ob sich der Kanton St.Galllen «auf Bundesebene mit voller Kraft dafür einsetzen wird, dass die Weisung in der vorliegenden Form nicht umgesetzt wird».

Zuletzt wollen Steiner-Kaufmann, Dürr und Sennhauser wissen, wie viel Mittel aus dem Sonderkredit von fünf Millionen Franken beansprucht wurden. Im Gespräch mit dieser Zeitung gaben drei Amtsleiter vor zwei Monaten an, dass bisher insgesamt 195'000 Franken für Massnahmen zur Senkung der PFAS-Belastung gesprochen wurden. Dies, damit betroffene Landwirte unbelastetes Futter zukaufen können oder ihre Wasserversorgung umstellen konnten. Härtefallgelder wurden bis dahin nicht beansprucht. (ddm)

 
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