Keine Untersuchung nach Neonazikonzert in Unterwasser
"In der Anzeige und den eingereichten Akten sowie in den von der Kantonspolizei St.Gallen eingereichten Wahrnehmungsberichten finden sich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der unbekannten Täter", schreibt die St.Galler Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung vom Freitag. Auch aus dem in den Medien kursierenden Bildmaterial ergebe sich kein hinreichender Tatverdacht, welcher gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen würde. «Sowohl die Wahrnehmungsberichte der Polizisten als auch die Bilder und Videos aus den Medien, reichen schlicht nicht aus, um eine Untersuchung einzuleiten", sagt Roman Dobler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft St.Gallen.
Hitlergruss unter Neonazis kein Verbrechen
Die Staatsanwaltschaft hält weiter fest, dass der "teilweise auf diesen Bildern zu sehende 'Hitlergruss' beziehungsweise die zu hörenden 'Sieg Heil'-Rufe nicht unter die Strafnorm fallen." Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung fehle bei der Verwendung des Grusses unter Gesinnungsgenossen das für eine Straftat nötige Erfordernis der werbenden Beeinflussung und damit des "Verbreitens".
"Wenn der Hitlergruss zu Propagandazwecken verwendet wird, dann ist er strafbar", sagte der St.Galler Sicherheitschef Fredy Fässler vor zwei Tagen gegenüber dem Zweiten Deutschen Fernsehen. "Wenn der Gruss aber zum Ausdruck einer persönlichen Haltung gemacht wird und eben nicht zu Propagandazwecken, dann ist er straffrei." Dies mag "diskutabel" sein. "Aber so ist halt einfach unsere aktuelle Rechtsgrundlage", so Fässler. Das beziehe sich nicht nur auf den Hitlergruss. Auch Hakenkreuze und sonstige rechtsradikale Insignien sind in der Schweiz nicht verboten.
"Eine traurige Entscheidung"
Mitte Oktober hatten Neonazis zu einem Konzert für rechtsgerichtete Sympathisanten in Unterwasser geladen. Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) erstattete daraufhin Anzeige wegen des Verdachts der Rassendiskriminierung gegen Unbekannt. Die Stiftung zeigt sich enttäuscht über den Entscheid der St.Galler Staatsanwaltschaft: "Die St.Galler Behörden haben es verpasst, frühzeitig Beweise zu sammeln und zu sichern", sagt Dominic Pugatsch, Geschäftsführer der GRA. Das zeige die Entscheidung, keine Strafuntersuchung einzuleiten, nochmals deutlich. "Schliesslich ist es einfach traurig, dass ein Konzert von 5000 Neonazis kein juristisches Nachspiel hat." Ob weitere Mittel ergriffen werden, müsse nun geprüft werden.
SP und CVP-GLP beziehen Stellung
Die SP Kanton St.Gallen äussert sich in ihrer Medienmitteilung vom Freitagnachmittag enttäuscht über den Entscheid der Staatsanwaltschaft. Sie prüft nun die Verschärfung der Rassismusstrafnorm. SP-Nationalrätin Barbara Gysi wird dazu einen Vorstoss in der grossen Kammer einreichen. "Nazisymbole und Nazi-Gesten müssen auch in der Schweiz unmissverständlich unterbunden und verhindert werden", lässt sie sich im Communiqué zitieren. Ansonsten drohe, dass der Kanton St.Gallen zum Mekka der europaweit organisierten Neonazi-Szene werde. Im Zentrum steht für Gysi die Frage, ob ein Index mit zu verbietenden Nazi- und Rasssistensymbolen in der Schweiz möglich sei. Ausserdem seien nach einer Analyse des bundesdeutschen Rechts gegen Neonazi-Symbole allenfalls Anpassungen der Schweizer Rassismusstrafnorm nötig.
Auch die CVP-GLP-Kantonsratsfraktion fühlt sich durch diesen Entscheid bestätigt, dass im Kanton St.Gallen im Umgang mit extremistischen Gruppierungen "erheblicher Regelungsbedarf besteht", wie sie einer Stellungnahme festhält. Der jüngste Entscheid der Staatsanwaltschaft erwecke den Eindruck, dass kein grosses Interesse an einer lückenlosen Aufklärung der Ereignisse bestehe. Im vorliegenden Fall sei es versäumt worden, die Durchführung zu verhindern. Verwertbare Aufzeichnungen seien leider nicht vorhanden. Zudem interessiere, ob im Kanton links- und rechtsradikale Kreise unter Beobachtung stünden und deren Aktivitäten bekannt seien, so die Stellungnahme der CVP-GLP-Fraktion. (jmw/chs)
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