Alkohol am Steuer: St.Galler Kantonspolizei zieht fünf Autofahrer aus dem Verkehr
Bereits kurz vor 3.30 Uhr stoppte eine Patrouille auf der Langäulistrasse in Buchs einen 23-jährigen Autofahrer. Wie die Kantonspolizei St.Gallen in einer Medienmitteilung schreibt, ergab die Atemalkoholmessung einen zu hohen Wert – der Lenker erhielt ein mehrstündiges Fahrverbot.
Kurz vor 10.30 Uhr kontrollierte die Polizei auf der Niederbürerstrasse in Oberbüren einen 29-Jährigen. Er galt als fahrunfähig und musste eine Blut- und Urinprobe sowie den Führerausweis abgeben.
Alkoholisierter Autofahrer verliert Anhänger
Am Sonntagabend, kurz nach 20.15 Uhr, ging bei der Einsatzleitzentrale die Meldung über einen Unfall auf der St.Gallerstrasse in Buchs ein. Ein 75-jähriger Autofahrer war mit einem Anhänger in Richtung Grabs unterwegs. Nach bisherigen Erkenntnissen war der Anhänger nicht vollständig eingerastet und löste sich während der Fahrt. Über die Abrissleine wurde die Bremse ausgelöst, worauf der Anhänger nach rechts rollte und in eine Leitplanke sowie gegen einen Pfosten prallte. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden beträgt rund 3000 Franken. Beim Lenker ergab die Atemalkoholprobe 1 Promille – er musste den Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Rund eine halbe Stunde später, kurz vor 20.45 Uhr, hielt die Polizei auf der St.Gallerstrasse in Rapperswil-Jona einen 31-jährigen Autofahrer an. Auch bei ihm ergab die Atemalkoholprobe 1 Promille, er musste den Ausweis ebenfalls abgeben. Kurz nach 22.30 Uhr stoppte eine Patrouille schliesslich auf der St.Gallerstrasse in Gossau einen 43-Jährigen. Er wurde als fahrunfähig eingestuft und musste eine Blut- und Urinprobe sowie den Führerausweis abgeben. (kapo/ame)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben





Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.