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Abo Staatsanwaltschaft St.Gallen

Fall Triesen: Angehörige erhalten im Land keine Akteneinsicht

Die Staatsanwaltschaft St.Gallen schickte der Familie alle Unterlagen, in Liechtenstein lehnten die Behörden den Antrag eines Angehörigen hingegen ab.
Gary Kaufmann
Staatsanwaltschaft, Vaduz
Ein Angehöriger ist mit seinem Antrag auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft gescheitert. Das Obergericht hat die Entscheidung bestätigt.
Rund um den Fehlbetrag in der Gemeindekasse Triesen und den vier Tötungsdelikten an Weihnachten 2025 gibt es nach über einem halben Jahr immer noch offene Fragen für die Hinterbliebenen.

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