Trunkenheitsfahrten, ein flüchtender Longboarder und ein Bub auf dem E-Scooter
Zwischen Freitagabend und Samstagmorgen kontrollierte die Kantonspolizei im ganzen Kanton zahlreiche Verkehrsteilnehmende. Mehrere mussten als fahrunfähig eingestuft werden oder wiesen einen zu hohen Atemalkoholwert auf.
Am Freitag um 18.15 Uhr bemerkte ein Polizist an der Neudorfstrasse in Uzwil ein Kind auf einem E-Scooter. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Lenker erst zehn Jahre alt war. Die Kantonspolizei weist erneut darauf hin, dass E-Scooter im öffentlichen Verkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden dürfen – ab diesem Alter mit einem Führerausweis der Kategorie M. Ab 16 Jahren ist kein Ausweis mehr nötig.
Kurz nach 18.30 Uhr fiel einer Patrouille in Sargans ein Mann auf einem Elektro-Longboard auf. Als ihn die Polizei kontrollieren wollte, missachtete er die Haltezeichen und fuhr weiter, ehe er an der Sarganserstrasse gestoppt werden konnte. Das Fahrzeug des 41-Jährigen ist in der Schweiz nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen und wurde sichergestellt.
Mehrere alkoholisierte Autofahrer angehalten
Gegen 19.20 Uhr wurde eine Patrouille auf einen 24-jährigen Autofahrer aufmerksam, der ihr die Vorfahrt nahm. Bei der Kontrolle musste er als fahrunfähig eingestuft werden. Ihm wurden eine Blut- und eine Urinprobe abgenommen, den Führerausweis musste er sofort abgeben.
Um 21.10 Uhr fiel auf der Autobahn A1 ein 21-jähriger Autofahrer durch seine Fahrweise auf. Er konnte in Abtwil angehalten werden. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0,74 mg/l; der Ausweis wurde ihm vor Ort abgenommen.
Kurz nach Mitternacht hielt die Polizei an der Zürcherstrasse in Uznach eine 61-jährige Autofahrerin an, um 1.30 Uhr an der Grynaustrasse in Uznach eine 34-Jährige. Beide Atemalkoholmessungen ergaben einen zu hohen Wert, beiden Frauen wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.
Kurz vor 3 Uhr schliesslich kontrollierte die Polizei an der Fabrikstrasse in Buchs einen 21-jährigen Autofahrer. Seine Atemalkoholprobe ergab 0,83 mg/l, auch ihm wurde der Ausweis sofort abgenommen. Alle fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen beziehungsweise bei der Jugendstaatsanwaltschaft angezeigt. (kapo/red)
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