Kanton St.Gallen: Fünf Führerausweise weg wegen Fahrunfähigkeit und Alkohol
Am frühen Samstagmorgen meldete ein Verkehrsteilnehmer ein Auto mit auffälliger Fahrweise in St.Gallenkappel. Eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte das Schlangenlinien fahrende Auto auf der Rüeterswilerstrasse zur Kontrolle anhalten. Wie es in der Mitteilung der Kantonspolizei heisst, wurde der 59-jährige Autofahrer als fahrunfähig eingestuft. Er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Sein Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.
70-jährige, fahrunfähige Frau in Lieferwagen
Am Samstagnachmittag wurden in Weite und Gossau eine 70-jährige Frau und ein 32-jähriger Mann in ihren Fahrzeugen angehalten. In Weite wurde eine Patrouille auf einen beschädigten Lieferwagen aufmerksam, den sie anschliessend auf der Hauptstrasse zur Kontrolle anhielten. Die Frau am Steuer wurde als fahrunfähig eingestuft. In Gossau hielt eine Patrouille einen Mann in seinem Auto auf der Herisauerstrasse an, der ebenfalls als fahrunfähig eingestuft wurde. Beide mussten eine Blut- und Urinprobe abgeben. Ihre Führerausweise wurden ihnen auf der Stelle abgenommen.
Am Samstagabend konnte eine Patrouille in Buchs keinen Führerausweis mehr abnehmen. Der 35-jährige Autofahrer, den sie am Winkelweg zur Kontrolle angehalten hatten, war bereits mit einem Führerausweisentzug belegt. Zudem wurde der Mann als fahrunfähig eingestuft. Bei ihm wurde die Abnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt.
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen
Am frühen Sonntagmorgen kontrollierte eine Patrouille an der Rheinstrasse in Buchs einen 20-jährigen Autofahrer. Eine bei ihm durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.51 mg/l (1,2 Promille). Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Die Kantonspolizei St.Gallen bringt die fünf Personen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige. Die zuständigen Administrativbehörden entscheiden über die Dauer eines Ausweisentzugs oder dessen Verlängerung. (kapo/chs)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben





Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.