Mehr Bewegung im Alltag: Der Kanton St.Gallen will den Sport breiter fördern
Der Kanton St.Gallen will seine Bewegungs- und Sportförderung grundlegend erneuern. Die Regierung hat den Entwurf für ein neues Bewegungs- und Sportförderungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Es soll das geltende Gesetz aus dem Jahr 1974 ablösen und den veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen.
Seit Inkrafttreten des heutigen Gesetzes habe sich das Sportverhalten verändert, schreibt der Kanton. Immer mehr Menschen bewegten sich ausserhalb von Vereinen – etwa beim Joggen, Wandern oder Velofahren. Gleichzeitig gewinne die Förderung von Bewegung als Beitrag zur Gesundheit an Bedeutung. Mit dem neuen Gesetz möchte die Regierung diese Entwicklung aufnehmen und die Sportförderung breiter ausrichten.
Bewegung im Alltag würdigen
Gefördert werden sollen neben dem Breiten- und Nachwuchsleistungssport die Bewegung im Alltag, etwa auf dem Schulweg, in der Freizeit und bei der Nutzung öffentlicher Infrastruktur. Auch der selbstorganisierte Sport wie Radfahren oder Joggen soll eine grössere Bedeutung erhalten.
Die Möglichkeiten zur Bewegung würden von verschiedenen Faktoren beeinflusst, beispielsweise von der Verkehrssicherheit oder einer bewegungsfreundlichen und attraktiven Gestaltung des öffentlichen Raums, schreibt der Kanton. Das neue Gesetz trage dieser Vielfalt Rechnung.
Neu vorgesehen ist eine kantonale Bewegungs- und Sportförderungsstrategie. Diese soll von der Regierung alle acht Jahre verabschiedet werden und die langfristigen Ziele der Sportpolitik festlegen.
Mit dem neuen Gesetz soll weiter die heutige Sportkommission und die heutige Sportfonds-Kommission durch eine von der Regierung gewählte Bewegungs- und Sportkommission ersetzt werden.
Mehr Geld aus dem Lotteriefonds
Zudem sind mehr Mittel für die Sportförderung vorgesehen. Künftig sollen 30 bis 35 Prozent der Lotteriefondsmittel in den kantonalen Sportfonds fliessen. Damit würde der Sport über mehr finanzielle Mittel verfügen als bisher. Diese Anpassung geht auf einen Entscheid zurück, den der Kantonsrat im März dieses Jahres gefällt hat.
Die Regierung geht davon aus, dass dem Sportfonds damit jährlich rund drei Millionen Franken zusätzliche Gelder zufliessen werden. Die Gesamtsumme aus dem Lotteriefonds zugunsten des Sports betrüge damit zehn Millionen Franken.
Bis zum 30. November ist das Gesetz in der Vernehmlassung. Anschliessend wird die Regierung die Vorlage überarbeiten und sie voraussichtlich im Frühling 2027 dem Kantonsrat unterbreiten. Bei einem positiven Entscheid könnte das neue Gesetz frühestens Anfang 2028 in Kraft treten.
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