Hohes Fieber und Durchfall: Auch Rinder im Thurgau und Kanton St.Gallen an neuem Virus erkrankt
Bis zu diesem Hitzesommer ist das Orthobunyavirus in der Schweiz noch nie aufgetreten. Doch seit Mitte Juli gibt es in verschiedenen Regionen der Schweiz erkrankte Tiere. Sie leiden an hohem Fieber, haben Durchfall, Fressunlust und geben deutlich weniger Milch. Betroffene Rinderbetriebe berichten alle über ein Krankheitsgeschehen mit einer Dauer von 14 bis 21 Tagen. Auch die Ostschweiz ist betroffen.
Viren kommen vor allem in Afrika, Asien und Australien vor
Untersuchungen des Schweizer Instituts für Virologie und Immunologie (IVI) haben bei mehreren akut erkrankten Tieren ein Orthobunyavirus der Simbu-Gruppe nachgewiesen. Das Virus ist verwandt mit dem Schmallenbergvirus, wie einem auf der Website des Veterinäramts des Kantons St.Gallen aufgeschalteten Text zu entnehmen ist. Diese Viren kommen vor allem in Afrika, Asien und Australien vor und werden – ähnlich wie das Virus der Blauzungenkrankheit – durch blutsaugende Gnitzen (Bartmücken) übertragen. Im 2012 gab es in der Schweiz schon einmal einen Ausbruch des Schmallenbergvirus. Jetzt würden sich die Hinweise auf das Auftreten eines weiteren Virus dieser Gruppe verdichten.
Zusammenhang mit der aktuellen Hitzewelle?
Derzeit werde vom IVI genetisch abgeklärt, um welches Virus es sich genau handle und ob es die beobachteten Erkrankungen verursache. Die bisherigen Ergebnisse des IVI stimmten mit Erkenntnissen aus Frankreich und Deutschland überein, informiert das Veterinäramt des Kantons St.Gallen.
Ob ein Zusammenhang zwischen der aktuellen Hitzewelle und dem gemeldeten Krankheitsgeschehen bestehe, sei derzeit nicht klar. «Hohe Temperaturen sind jedoch für Hochleistungsmilchkühe eine erhebliche Belastung und können die Tiere anfälliger für Erkrankungen machen», heisst es beim Institut für Virologie und Immunologie.
Vier Betriebe im östlichen Thurgau
«Im Kanton Thurgau wurde das Virus bis jetzt in vier Rindviehhaltungen nachgewiesen», sagt Robert Hess, Amtsleiter des kantonalen Veterinäramtes auf Anfrage. «Alle vier Nachweise betreffen Tierhaltungen in der östlichen Kantonshälfte.» Daraus könne aber nicht zwangsläufig auf eine regionale Beschränkung geschlossen werden. Gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie gemäss Rechtsprechung des kantonalen Verwaltungsgerichts darf das Veterinäramt nur behördliche Massnahmen gegen Tierseuchen anordnen, welche in der Tierseuchenverordnung (TSV) des Bundes ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dies sei beim Orthobunyvirus nicht der Fall.
Deshalb sei es dem Veterinäramt genommen, Massnahmen anzuordnen. «Wir empfehlen Tierhalterinnen und Tierhaltern, die in ihren Rindviehbeständen Symptome feststellen, ihren Tierarzt oder ihre Tierärztin zu konsultieren», so Hess. Da die Übertragung primär durch blutsaugende Insekten erfolge, sollen diese bekämpft und der Kontakt zwischen Insekten und Rindvieh bestmöglich verhindert werden. Todesfälle beim Rindvieh durch diese Viruserkrankung seien bis jetzt nicht bekannt.
Wenig kranke Tiere im Kanton St.Gallen
Auch im Kanton St.Gallen wurde das Orthobunyavirus bereits nachgewiesen. Dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sind derzeit zwei betroffene Tiere aus der Linthebene bekannt, heisst es auf Anfrage. Die beiden Tiere hätten sich bereits wieder erholt. Erkrankte Tiere würden symptomatisch behandelt, eine Impfung gebe es nicht.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben






Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.