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Abo Dritter Länderbericht für UN-Ausschuss

Staatsoberhaupt kann laufende Strafverfahren niederschlagen

Der UN-Ausschuss hat gefragt, ob es Pläne zur Anpassung der Befugnisse gibt. Die Regierung sieht laut Antwort keinen Bedarf dafür.
Gary Kaufmann
Erbprinz Alois
Bisher ist kein Akt überliefert, bei dem Erbprinz Alois veranlasst hat, ein Untersuchungsverfahren einzustellen.
Bei Volksabstimmungen oder anderen Gesetzesänderungen in Liechtenstein kann der Fürst respektive der Erbprinz sein Veto einlegen. Bei Gerichtsurteilen geht ihre Kompetenz sogar weiter.

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