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«Der Hof Barenegg gehört in Bauernhand»: SVP Toggenburg befürchtet Zerstückelung und Ökologisierung des Betriebs

Der Landwirtschaftsbetrieb Barenegg, einst Teil der Psychiatrischen Klinik Wil, gehört dem Kanton. Nun soll er verkauft werden. Die SVP Toggenburg fordert, dass die Liegenschaft als Ganzes an eine Bauernfamilie geht. Das ist auch der Plan des Kantons: Der Verkaufsprozess startet nächsten Monat.
Die landwirtschaftliche Liegenschaft Barenegg in Hemberg soll in einem mehrstufigen Bieterverfahren verkauft werden. (Bild: zvg)
Bruno Schweizer, Kantonsrat, SVP, Neckertal (Bild: zvg)

In wenigen Wochen ist Schluss: Im Oktober geht Pächter Walter Fässler nach 30 Jahren auf dem landwirtschaftlichen Betrieb Barenegg in Hemberg in Pension und zieht mit seiner Frau ins Calancatal. Das 780'000 Quadratmeter grosse Grundstück mit den acht Gebäuden ist im Besitz des Kantons, war ursprünglich Teil der kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil und steht nun vor einer neuen Zukunft.

Bereits im Frühjahr kritsierte SVP-Kantonsrat Bruno Schweizer aus Neckertal den «extrem schleppenden Entscheidungsprozess» hinsichtlich der Nachfolgeregelung. In einer Einfachen Anfrage wollte er von der Regierung wissen, ob sie den Betrieb trotz knapper werdender Landwirtschaftsflächen für die produzierende Landwirtschaft sichern wolle – und wie sie den Entscheidungsprozess zu beschleunigen gedenke.

Widersprüchliche Aussagen

In ihrer Antwort vom 9. September weist die Regierung den Vorwurf der Verzögerung zurück und erklärt, dass die Nachfolgeregelung zur Prüfung eines Verkaufs geführt habe. Parallel dazu sei abgeklärt worden, ob sich das Barenegg-Gebiet als ökologische Ausgleichsfläche für das Projekt Wil-West eigne – mit negativem Ergebnis: Weder die Lage noch das ökologische Potenzial erfüllten die Anforderungen.

Bruno Schweizer, Kantonsrat, SVP, Neckertal (Bild: zvg)

Bruno Schweizer hat die Antwort der Regierung zur Kenntnis genommen, bleibt aber skeptisch. Die Aussagen seien teilweise widersprüchlich: «Einerseits wird erklärt, der Hof solle der Landwirtschaft erhalten bleiben, andererseits wurden Abklärungen zu einer Nutzung als ökologische Ausgleichsfläche vorgenommen.»

Keine Abtrennung der Wälder

Einen weiteren Vorstoss zum Thema plant er zwar nicht, doch macht seine Partei in einer Medienmitteilung deutlich, dass sie die Entwicklungen  aufmerksam verfolgen wird. Die zentrale Forderung bleibt: «Der Bergbauernhof muss der produzierenden Landwirtschaft erhalten bleiben, darf nicht ökologisiert und damit der Nahrungsmittelproduktion entzogen werden. Er soll gesamthaft an eine Bauernfamilie und nicht an eine juristische Person oder links-grüne Naturschutzorganisation verkauft werden.»

Dass sich das Gebiet nicht als Ersatzfläche für Wil-West eignet, sei keine Garantie dafür, dass die Regierung den Hof nicht bei künftigen Bauprojekten als solche heranziehen werde. Umso wichtiger ist es der Partei, dass die ganze Wiesen- und Weidefläche der Landwirtschaft erhalten bleibt: «Der Kanton darf somit der Käuferschaft keine Auflagen für mehr Ökologie setzen.»

Der Hof und die Wiesen sind das eine – der Wald das andere. «Schon vor Jahren wurde im Volkswirtschaftsdepartement darüber nachgedacht, den Wald abzutrennen und als Staatswald zu nutzen», schreibt die SVP. Dabei habe der Kanton keinen Auftrag, möglichst viel Wald im Eigentum zu haben. Ausserdem sei es in Zeiten von Sparpaketen nicht angebracht, noch mehr Wälder durch Staatsangestellte zu bewirtschaften. Hinzu komme, dass der Grossteil der Holzernte über die Wiesen der «Barenegg» erfolge.

Verkauf im Bieterverfahren

Viele dieser Befürchtungen dürften sich als unbegründet erweisen, denn der Kanton plant weitgehend im Sinne der SVP. «Der Betrieb soll inklusive des dazugehörigen Waldes in einem mehrstufigen Bieterverfahren verkauft werden», teilt der Kanton auf Anfrage mit. Der Verkaufsprozess starte voraussichtlich im kommenden Monat.

Dabei sei die potenzielle Käuferschaft von Gesetzes wegen eingeschränkt. Die «Barenegg» unterstehe dem bäuerlichen Bodenrecht, was bedeute, dass Interessenten nachweisen müssen, dass sie die ortsübliche Bewirtschaftung gewährleisten können, lässt der Kanton wissen. «Das Landwirtschaftsamt kann ein Bewirtschaftungskonzept verlangen und die Erwerbsbewilligung mit Auflagen verbinden.»

Durch den Verkauf können die Flächen zwangsläufig nicht mehr für ökologische Kompensationsmassnahmen vorgesehen werden und bezüglich einer «Ökologisierung» schreibt der Kanton: «Es besteht nicht die Absicht, die Nutzung über die Vorgaben des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht hinaus einzuschränken.»

Der Kanton hat übrigens keine weiteren, nicht mehr für öffentliche Aufgaben genutzte, dem landwirtschaftlichen Betrieb Barenegg in Grösse, Funktionalität und Bewirtschaftungsmöglichkeiten vergleichbaren Grundstücke im Eigentum.

 
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