Hochwasserschutzprojekt Rhesi wird im Mai eingereicht
Wie die Internationalen Rheinregulierungim Communiqué ausführt, sollen die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren in Österreich, die Umweltverträglichkeitsprüfung, im Mai 2026 eingereicht werden. In der Schweiz beginnt parallel dazu die Vorprüfung. Das eigentliche Verfahren in der Schweiz soll später starten. Markus Mähr, interimistischer Geschäftsführer der Internationalen Rheinregulierung, erklärt: «Ziel dieser Staffelung ist es, dass der öffentliche Teil beider Verfahren, das heisst in Österreich die Verhandlung und in der Schweiz die Auflage, gleichzeitig stattfinden.»
Obwohl nach einem Beschluss der Gemeindevertretung Koblach noch eine Beschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch offen ist, wird der aktuelle Planstand mit der Aufweitung in Koblach eingereicht. Markus Mähr führt in der Mitteilung aus: «Die geplante Dammabrückung in Koblach ist notwendig, um die ökologischen Anforderungen an ein genehmigungsfähiges Projekt zu erfüllen.» Sollten durch den Beschluss Koblachs beziehungsweise der Bezirkshauptmannschaft allfällige Änderungen entstehen, könnten diese bei Bedarf während der Verfahren nachgereicht werden.
Rhesi hat die Verbesserung des Hochwasserschutzes am unteren Alpenrhein zum Ziel. Die Abflusskapazität des Rheins soll erhöht und damit der Lebensraum von 300'000 Menschen sowie Infrastruktur im Wert von rund zehn Milliarden Franken vor Hochwaserereignissen geschützt werden. Mit einem Staatsvertrag von 1892 zwischen Österreich und der Schweiz wurde die Internationale Rheinregulierung ins Leben gerufen. Seit über 130 Jahren kümmert sich die zweistaatliche Organisation im Auftrag beider Länder um den Hochwasserschutz auf der Rheinstrecke zwischen der Illmündung und dem Bodensee. (pd/seh)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben


Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.