VU nominiert Christoph Lingg als Schaaner Vorsteherkandidat
Heute Abend lud die VU-Ortsgruppe Schaan zur Nominationsveranstaltung ihres neuen Vorsteherkandidaten ein. Über 24 Jahre hatte Daniel Hilti dieses Amt inne. Doch bei den nächsten Gemeindewahlen in 2027 wird Hilti nicht mehr antreten. «Nun gilt es jemanden zu finden, der die Gemeinde mit dem gleichem Engagement und dem selben Elan weiterführen wird», sagt Ortsgruppen-Vorsitzender Rudolf Wachter. Die Wahl der Ortsgruppe Schaan fiel auf Christoph Lingg. Auch Daniel Hilti ist glücklich mit der Wahl seines Nachfolgekandidaten: «Ich bin zuversichtlich für die nächsten Gemeindewahlen.»
Durch seine langjährige Erfahrung im Bankwesen bringt Christoph Lingg Führungsfähigkeiten für das Vorsteheramt mit und arbeitete sowohl bei der LGT, LLB und nun der Bank Frick. Durch seinen beruflichen Hintergrund verfügt Lingg über einiges an Know-How im Bereich der Finanzen: «Gemeinde Schaan ist finanziell gut aufgestellt. Dennoch gilt es auch in Zukunft vernünftig zu wirtschaften.» Als ehemaliger Gemeinderat und durch sein Engagement in den Kommissionen konnte Lingg bereits politische Erfahrungen in der Gemeinde Schaan sammeln. Das Vereinswesen hat für den Banker einen hohen Stellenwert: Seit über 20 Jahren ist er aktiv im Turnverein Schaan und kümmert sich dort seit einigen Jahren um die Vereinskasse. «Nun will ich Daniels gute Arbeit weiterführen, sodass Schaan weiterhin erfolgreich bleibt», so der Vorsteherkandidat.
Natürlich durfte ein Rückblick auf ein Vierteljahrhundert der Gemeinde Schaan unter Vorsteher Daniel Hilti nicht fehlen. Nicht nur das Schaaner Zentrum, sondern auch die Industrie entwickelte sich unter Daniel Hilti weiter und modernisierte sich. Zu seinen grössten Projekten zählten der Industriezubringer, die Alterswohnungen oder auch der SAL. Dieser habe mit seinem heutigen internationalen Programm die Erwartungen weit übertroffen, so Daniel Hilti. (red)
Schlagwörter
-
Daniel Hilti
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben





Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.