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Das Gesetz schützt Staatsangestellte in St.Gallen und Appenzell Innerrhoden stärker als im Rest der Schweiz – diese Auslegung erntet in einer UZH-Studie Kritik

Das Ermächtigungsverfahren schützt Staatsangestellte vor missbräuchlichen Anzeigen. In den Kantonen St.Gallen und Zürich gilt das bedingt auch für Private mit öffentlichen Aufgaben. Das geht zu weit, heisst es in einer Studie der Universität Zürich.
Davide De Martis
Die Anklagekammer des Kantonsgerichts St.Gallen behandelt jährlich rund 300 Ermächtigungsverfahren.
Staatsangestellte sehen sich immer wieder mit Strafanzeigen konfrontiert. Damit der Staat dadurch nicht unnötig belastet wird, muss in 16 Kantonen eine sogenannte Ermächtigung eingeholt werden, bevor gegen gewisse ...

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