St.Galler GLP kritisiert die obligatorische Erhebung des Entwicklungsstands von Kleinkindern
Die St.Galler Kantonsregierung ringt um eine bessere Förderung im Kleinkindalter. Denn schon vor dem Eintritt in den Kindergarten können Defizite entstehen, die die ganze Schulzeit nachwirken. Nach mehreren Aufträgen, die der Kantonsrat der Regierung erteilte, will die Regierung die Forderungen nun mit einer umfangreichen Anpassung des kantonalen Familienrechts umsetzen. Ein erster Vorschlag war bereits auf viel Kritik gestossen. Die Vernehmlassung für den zweiten Vorschlag ist seit Ende August abgeschlossen, als Nächstes wird der Kantonsrat über die Gesetzesanpassung beraten.
Nun äussert sich die Grünliberale Partei Kanton St.Gallen zu den neuen Massnahmen: Sie begrüsse diese grundsätzlich, kritisiere aber unter anderem die geplante obligatorische Entwicklungsstandarderhebung. Die Erhebung für alle Dreijährigen verletze die in der Kantonsverfassung verankerte Gemeindeautonomie und sei aus Sicht der Partei weder zielführend noch praxistauglich, heisst es in einer Mitteilung.
«Die Gemeinden leisten heute bereits viel im Bereich Frühe Förderung. Anstelle neuer kantonaler Obligatorien braucht es mehr Unterstützung und Vertrauen in bestehende Strukturen», wird GLP-Kantonsrätin Sarah Noger-Engeler in der Mitteilung zitiert. Die Partei schlägt stattdessen Pilotprojekte in ausgewählten Gemeinden vor.
Elternbildung und mehr Qualität bei Spielgruppen
Besorgniserregend ist für die GLP, dass fast die Hälfte der Gemeinden über gar kein Angebot in der frühen Förderung verfügt. Auch fehlten in rund einem Viertel der Gemeinden grundlegende Informationen für Familien. Der Ausbau der Elternbildung sowie eine bessere Qualitätssicherung in Spielgruppen, inklusive einer kantonalen Registrierungspflicht, sei «besonders dringlich», so die GLP.
Ausserdem regt die Partei an, die Frühe Förderung vom Departement des Innern ins Bildungsdepartement zu verschieben. «Damit würde die enge Verbindung zwischen früher Förderung und schulischer Integration gestärkt», heisst es in der Mitteilung weiter.
Mehrkosten für Gemeinden
Die Kostenfrage bleibt weitgehend ungeklärt. Für den Kanton sollen die Unterstützungsarbeiten im Rahmen der bestehenden Ressourcen erfolgen. Für die Gemeinden könne keine abschliessende Aussage getroffen werden, heisst es in der Vernehmlassungsvorlage.
Insbesondere für die Entwicklungsstanderhebung schätzt die Regierung die Kosten auf rund 1,1 Millionen Franken verteilt auf alle Gemeinden. Hinzu kämen 400'000 Franken für die Führung der Dossiers zu den Fällen. Darüber hinaus gibt es Kosten für die Angebote, die sich nicht abschätzen lassen. (jor)
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