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Mehr Mitspracherecht in Ebnat-Kappel gefordert: Darum geht es bei der brisanten Abstimmung

Die Stimmbürger von Ebnat-Kappel wollen mehr mitreden. Über eine entsprechende Volksinitiative wird kommende Woche abgestimmt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Am 19. November stimmt die Bürgerversammlung über die Anpassung der Gemeindeordnung ab. (Bild: Sascha Erni (29.03.2023))

Die Bevölkerung der Gemeinde Ebnat-Kappel soll künftig mitbestimmen dürfen, wenn der Gemeinderat eine Liegenschaft längerfristig umnutzen möchte. Das fordert das «Komitee für mehr Mitbestimmung» in seiner Initiative zur Anpassung der Gemeindeordnung. Am 19. November stimmt die Bürgerversammlung über den Vorschlag ab.

Was war der Auslöser?

Seit Januar 2024 wird der Altbau des Alters- und Pflegeheims Wier als Flüchtlingszentrum zwischengenutzt. Diese Entscheidung erfolgte rechtmässig ohne Mitsprache der Bevölkerung. Doch die Angst vor Kriminalität generierte Widerstand. So formierte sich auch die Interessengemeinschaft «Wi(e)r ohne Flüchtlingszentrum». Deren Kerngemeinschaft bildet das «Komitee für mehr Mitbestimmung». Der «Fall Wier» habe aufgezeigt, dass auf Gemeindeebene in einem sensiblen Bereich kein demokratisches Mitwirkungsrecht besteht, sagte Komitee-Sprecher Enrico Manna damals gegenüber dieser Zeitung. Das möchte das Komitee ändern.

Wie ging es weiter?

Im März 2024 reichte das Initiativkomitee deshalb einen Initiativtext ein. Von August bis November sammelte es 335 gültige Unterschriften. Der Gemeinderat lehnte die Initiative im März 2025 ab und legte fest, dass im September eine Urnenabstimmung stattfinden solle. Doch die Gemeindeordnung besagt, dass über Initiativen nur an der Urne entschieden werden darf, sofern sie nicht die Gemeindeordnung betreffen. Dementsprechend wurde die Abstimmung auf die Bürgerversammlung am 19. November verschoben.

Erfolgt die Abstimmung zu spät?

Die Frist für die Abstimmung beträgt eigentlich ein Jahr ab Einreichung der Initiative – sie wäre deshalb am 29. Oktober 2025 abgelaufen. In der Broschüre Budget 2026 schreibt der Gemeinderat, er sei sich bewusst, dass der Termin zu spät erfolge. Und fügt an: «Der Gemeinderat hat bereits mehrfach über die Gründe informiert und sich dafür entschuldigt.»

Welche Änderung sieht die Initiative vor?

Zweck- oder Nutzungsänderungen über sechs Monate sollen künftig dem fakultativen Referendum unterstehen. Dies nur, sofern der Verkehrswert des Grundstücks 400'000 Franken übersteigt.

Wieso ist der Gemeinderat dagegen?

In der Broschüre präsentiert der Gemeinderat seine Gegenargumente. Er schreibt, dass die Bevölkerung bereits in die Entscheidungen eingebunden sei. Zweck- oder Nutzungsänderungen seien oftmals mit neuen Ausgaben verbunden, welche ohnehin durch die Bürgerinnen und Bürger genehmigt werden müssen. Eine Anpassung der Gemeindeordnung würde den Handlungsspielraum des Gemeinderats unnötig einschränken. Zwischennutzungsprojekte seien oftmals strategisch wichtig; die neue Regelung könnte dazu führen, dass der Gemeinderat zurückhaltender handle und so Chancen verpasse. Zumal oft nicht im Vornherein klar sei, ob eine Nutzung tatsächlich länger als sechs Monate dauert. Weiter verursache die Anpassung Mehraufwand. Die Bearbeitung von Referenden beanspruche Zeit und Personal.

Welches sind die Argumente des Initiativkomitees?

Auch das Initiativkomitee bezieht in der Broschüre Stellung. Die Bevölkerung solle im Falle längerfristiger Zweck- und Nutzungsänderungen von Liegenschaften der Gemeinde mittels fakultativen Referendums einwirken können. Der Initiativtext berücksichtige Notsituationen und kurzfristige, unerwartete Entwicklungen. So gehe es ausschliesslich um Umnutzungen von über sechs Monaten. Die Anpassung begrenze sich ausserdem auf Fälle, die Grundstücke mit einem Verkehrswert von über 400'000 Franken betreffen. Dadurch werde sichergestellt, dass Zweckänderungen bei mittleren und kleinen Objekten nicht durch die Bürgerschaft abgesegnet werden müssen.

 
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