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«Grosse Defizite» im St.Galler Naturschutz: Jetzt soll der Kanton Aufgaben von den Gemeinden übernehmen

St.Gallen ist der einzige Kanton der Schweiz, der den Vollzug des Naturschutzes den Gemeinden überlässt. Weil das zu wenig gut funktioniert, steht jetzt eine Änderung bevor.
Die Pflege der Naturschutzgebiete im Kanton St.Gallen soll neu geregelt werden. (Bild: Tobias Garcia)

Eigentlich wollte der Kanton St.Gallen Pionier sein im Naturschutz. Als einer der ersten Kantone lancierte er 2018 eine eigene Strategie für die Biodiversität. Was in der Theorie gut klingt, erweist sich in der Praxis als harzige Knochenarbeit. So zeigte ein Zwischenbericht im Jahr 2022: In St.Gallen gibt es über 900 Biotope von nationaler und regionaler Bedeutung – doch rund 500 sind in ungenügendem Zustand, ihre Rettung kommt nur langsam voran.

Zwar gibt es positive Beispiele. Im vergangenen Jahr gelang es, eine der grössten St.Galler Moorlandschaften zu sanieren und vor der Austrocknung zu bewahren. Das Gebiet liegt auf der Alp Tamons oberhalb von Mels, umfasst 480 Hektaren und ist 4000 Jahre alt.

Doch insgesamt sind die Defizite im Naturschutz immer noch gross: Das schreibt die St.Galler Regierung in der neuen Biodiversitätsstrategie 2026 bis 2033. Die Gesetzeslage macht es nicht einfacher: St.Gallen ist der einzige Kanton, der den Vollzug des Naturschutzes den Gemeinden überlässt. Die Schutzgebiete sind in kommunalen Verordnungen festgelegt, für ihre Pflege schliesst die öffentliche Hand Verträge ab. Häufig sind Landwirte für die Bewirtschaftung der Biotope zuständig – sie werden dafür entschädigt. «Vertragsnaturschutz» nennt sich das.

Überforderte Gemeinden entlasten

Das St.Galler System funktioniert je nach Ort mal besser, mal schlechter. Die Umweltverbände WWF und Pro Natura warnten schon vor Jahren: «Viele Gemeinden sind überfordert.» Oft fehle es an personellen Kapazitäten, Fachwissen und Motivation. Es sei besser, wenn künftig der Kanton die Verantwortung für den Naturschutz übernehme.

Jetzt steht ein Schritt in diese Richtung bevor. Der Kanton soll sich künftig allein um die Bewirtschaftungsverträge für die Schutzgebiete kümmern, die Gemeinden sollen die Kompetenz abgeben. Nun liegt der Entwurf für diese Gesetzesänderung vor - er geht auf einen Vorstoss der Grünen im Kantonsrat zurück.

Die Regierung führt aus, dass der zentralisierte Vertragsnaturschutz nicht nur bessere Resultate bringt, sondern unter dem Strich auch günstiger wird: Die Gemeinden müssen 1,7 Millionen Franken weniger aufwenden, der Kanton hat eine Million Franken neue Kosten. Im kantonalen Amt für Natur, Jagd und Fischerei sind 1,7 zusätzliche Stellen dafür vorgesehen, ausserdem jährlich 750'000 Franken für externe fachliche Unterstützung.

FDP kritisiert hohen Verwaltungsaufwand

Bürgerliche Parteien setzen ein Fragezeichen hinter diese Kosten. Die FDP erwähnt, über die erwähnten Verträge würden jährlich rund drei Millionen Franken für ökologische Leistungen ausbezahlt. Gemessen daran sei der Verwaltungsaufwand «nicht vertretbar». Die FDP verlangt eine Neuorganisation ohne zusätzliche Stellenprozente und ohne dauerhaften Ausbau externer Dienstleistungen. Auch die Mitte findet, die administrativen Kosten seien hoch. Die SVP fordert, dass der Kanton die nötigen Stellen über die normale Fluktuation schafft.

Das Gegenteil sagen die SP und die Umweltverbände. Es gehe um 13'500 Verträge für ökologische Leistungen. Vier Stellen beim Kanton seien angesichts dessen zu wenig. Die SP verlangt 160 weitere Stellenprozente. Selbst dann könne man mit dem Systemwechsel noch fast eine halbe Million Franken einsparen.

Der St.Galler Bauernverband begrüsst, dass der Kanton die Verantwortung für den Vertragsnaturschutz übernimmt. Er plädiert jedoch dafür, dass sich das Landwirtschaftsamt um die Abwicklung kümmert und nicht das Amt für Natur, Jagd und Fischerei.

18 Massnahmen bis zum Jahr 2033

Noch umstrittener ist die Biodiversitätsstrategie 2026-2033, welche die Regierung vorgelegt hat. Sie sieht 18 Massnahmen vor. Erster Punkt bleibt die Sanierung der Biotope. Das Ziel: «Jährlich werden zehn umfangreiche Aufwertungsprojekte in den Schutzgebieten von nationaler und regionaler Bedeutung umgesetzt.» Zudem will der Kanton beispielsweise Waldreservate, Uferbestockungen und Windschutzstreifen fördern, Lebensräume besser vernetzen und ökologisch wertvolle Weiden schaffen.

Die Regierung plant überdies, ein kantonales Natur- und Landschaftsschutzgesetz auszuarbeiten. Sie will damit die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden weiter verbessern.

Die Strategie verursacht neue Kosten von 690'000 Franken pro Jahr. Für das Personal beantragt die Regierung eine zusätzliche halbe Stelle.

Parteien zerzausen neue Strategie

In der Vernehmlassung stossen die Pläne auf Kritik. SP, Grüne, GLP und Umweltverbände schreiben unisono, die Biodiversitätsstrategie sei wenig ambitioniert. Die Grünliberalen befürchten einen «zahnlosen Papiertiger». Kritisiert wird unter anderem, dass es an messbaren Zielen fehlt. Pro Natura und WWF fordern etwa, dass bis 2033 alle nationalen Biotope und die Hälfte aller regionalen Biotope saniert werden - sofern sie in ungenügendem Zustand sind. Die Umweltverbände betonen zudem: Um die Biodiversität langfristig zu sichern, brauche es deutlich mehr Flächen im Kanton. Solche sehe die Strategie aber nicht vor.

Die FDP begrüsst die Fortsetzung der Biodiversitätsstrategie, lehnt zusätzliche Ressourcen aber ab. Der Kanton solle sich auf bevölkerungsnahe kleine Vorhaben anstatt auf grosse «Leuchtturmprojekte» konzentrieren. Ähnlich äussert sich die Mitte, hält sich in der Kostenfrage aber noch zurück. Mitte und FDP erteilen zudem einem neuen Naturschutzgesetz schon jetzt eine Absage: Das brauche es nicht. Die SVP will keine Intensivierung der Anstrengungen des Kantons rund um die Biodiversität, wie sie schreibt. Der Bauernverband hält fest, die St.Galler Biodiversitätsförderfläche habe von 2017 bis 2024 um über 500 Hektaren zugenommen. Zusätzliche Bemühungen seien diesbezüglich nicht nötig. Wichtiger sei, dass die Gesellschaft weniger Ressourcen verbrauche und im Verhalten auf den Schutz der Biodiversität achte.

Als Nächstes muss das Kantonsparlament über die Biodiversitätsstrategie und die Neuregelung des Vertragsnaturschutzes entscheiden.

 
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