Falsche Polizei erbeutet 30'000 Franken von 87-Jähriger in Buchs – drei Männer festgenommen
Am Mittwoch, kurz nach Mitternacht, meldete sich eine 87-jährige Frau bei der Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen. Sie gab an, dass sie vermutlich auf einen Betrug hereingefallen sei. Am Vortag sei sie telefonisch von einer hochdeutsch sprechenden Frau kontaktiert worden. Diese habe sich als Polizistin ausgegeben. Angeblich habe die Polizei Hinweise, dass bei der Geschädigten ein Einbruch bevorstehe. Deshalb müsse sie ihre Vermögenswerte schützen.
Wie es in der Medienmitteilung der Kantonspolizei Polizei heisst, wurde die Geschädigte von der falschen Polizistin angewiesen, Bargeld in einem Couvert an einer Örtlichkeit in der Nähe zu deponieren und sich für eine zweite Deponierung am Folgetag bereitzuhalten. Die Geschädigte deponierte in der Folge am Dienstagnachmittag rund 30'000 Franken Bargeld in einem Couvert bei einer nahegelegenen Örtlichkeit.
Beherztes Eingreifen einer Drittperson
Nach dem Meldungseingang um Mitternacht bei der richtigen Polizei wurden umgehend die Ermittlungen aufgenommen. Das deponierte Couvert konnte allerdings bereits nicht mehr aufgefunden werden. Nachdem die Täterschaft die Geschädigte am Mittwochmorgen erneut kontaktierte und eine zweite Geldübergabe forderte, wurde ein fingiertes Couvert deponiert und die Örtlichkeit mit mehreren Patrouillen und mit Hilfe einer Drohne überwacht.
Wie es in der Polizeimeldung weiter heisst, konnten kurz vor 10.30 Uhr schliesslich drei Männer festgenommen werden, die mutmasslich im Zusammenhang mit dem Betrug stehen. Zwei der Männer wurden in einem Personenwagen in der Nähe des Abholorts angehalten. Der dritte Mann wurde dabei beobachtet, wie er das zuvor deponierte Couvert abholte. Bei der anschliessenden Personenkontrolle flüchtete er zu Fuss. Dank des beherzten Eingreifens einer zufällig anwesenden Drittperson konnte er ebenfalls festgenommen werden.
Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen Türken im Alter von 30 Jahren und zwei Schweizer im Alter von 19 und 20 Jahren. Alle haben einen Wohnsitz in der Schweiz. Unter Leitung der Staatsanwaltschaft St.Gallen hat die Kantonspolizei St.Gallen die Ermittlungen aufgenommen.
Telefonbetrug – Ratgeber der Kantonspolizei St.Gallen
Wie die Polizei schreibt, geben sich die Betrüger oft als vermeintliche Polizisten, Mitarbeitende von Staatsanwaltschaft und Strafverfolgungsbehörden oder der Kriminalpolizei aus. Im Ratgeber der Polizei sind Informationen zu Schockanrufen zu finden. Betrüger und Betrügerinnen wählen mit Vorliebe potenzielle Opfer aus, die 60 Jahre alt oder älter sind. Diese versuchen sie telefonisch, um ihr Vermögen zu betrügen. Hier sind Informationen zu finden zu den häufigsten Varianten des Telefonbetrugs und Tipps, um sich davor zu schützen. (kapo/chs)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben





Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.