­
­
­
­

Kein Turnus, viel Eigenverantwortung – und ein «blinder Fleck»: So funktioniert Brandschutzkontrolle in der Ostschweiz

Der Brand von Crans-Montana hat eine unbequeme Frage aufgeworfen: Wie oft werden Bars und Restaurants eigentlich kontrolliert? In der Ostschweiz zeigt sich ein System mit klaren Schwellenwerten – und vielen Betrieben, die nie turnusmässig überprüft werden.
von Miguel Lo Bartolo
Im  Kanton St.Gallen unterliegen Betriebe mit einer offiziellen Kapazität von weniger als 300 Personen keiner periodischen Brandschutzkontrolle mehr. (Bild: Ennio Leanza / Keystone)

In der Schweiz gilt der Brandschutz als geregelt. Vorschriften, Zuständigkeiten, Formulare. Erst wenn es brennt, stellt sich die Frage neu: Wie oft werden Bars und Restaurants eigentlich kontrolliert – und wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schiefgeht?

Der tödliche Brand in einer Bar in Crans-Montana hat diese Frage schweizweit aufgeworfen. Die Antworten fallen je nach Kanton sehr unterschiedlich aus. Teilweise gibt es regelmässige Überprüfungen, teilweise gar keine.

Auch in der Ostschweiz existieren für viele Publikumsbetriebe keine turnusmässigen Kontrollen. Zuständig sind kantonale oder kommunale Stellen, die Verantwortung liegt jedoch primär bei den Betreibern.

Der Ausgangspunkt: Crans-Montana und der föderale Flickenteppich

Wie hinlänglich bekannt, war die Bar «Le Constellation» in Crans-Montana während fünf Jahren nicht brandschutztechnisch kontrolliert worden, obwohl jährliche Kontrollen vorgesehen gewesen wären. Der Fall hat den Blick auf einen föderalen Flickenteppich gelenkt. Während einzelne Kantone auf regelmässige Kontrollen setzen, verlassen sich andere weitgehend auf einmalige Bewilligungen und Selbstkontrolle – insbesondere bei kleineren Betrieben.

Was aufhorchen lässt: Auch in mehreren Ostschweizer Kantonen wären Bars mit einer offiziellen Kapazität von unter 300 Personen – wie das «Le Constellation» – nie periodisch überprüft worden.

St.Gallen: Abnahme ja, Turnus nein

Der Kanton St.Gallen handhabt es wie folgt: Bei Bars und Restaurants erfolgt zunächst eine brandschutztechnische Abnahmekontrolle, wenn ein Betrieb neu erstellt, umgebaut oder umgenutzt wird. Danach gilt eine klare Grenze: Betriebe mit einer offiziellen Kapazität von weniger als 300 Personen unterliegen keiner periodischen Brandschutzkontrolle mehr.

Eine Ausnahme bilden temporäre Veranstaltungen. Ab 100 Personen ist eine Veranstaltungsbewilligung erforderlich, etwa bei Anlässen in Zeltbauten oder zweckfremd genutzten Räumen. In der Regel kontrollieren die zuständigen Behörden solche Anlässe.

Die Gebäudeversicherung St.Gallen verweist auf die geltende Rechtslage. Die Verantwortung für den Brandschutz liege jederzeit bei den Eigentümerinnen und Betreibern. Änderungen an der Kontrollpraxis müssten politisch beschlossen werden.

Appenzell Innerrhoden: Bewilligung statt Kontrolle

Noch konsequenter setzt Appenzell Innerrhoden auf Eigenverantwortung. Der Kanton kennt keine kantonale Gebäude- oder Brandversicherung, regelmässige feuerpolizeiliche Kontrollen sieht er gesetzlich nicht vor.

Brandschutz wird primär im Rahmen von Bewilligungsverfahren geprüft, etwa wenn der Kanton eine gastgewerbliche Betriebsbewilligung erteilt oder bei besonderen Anlässen wie der Fasnacht. Der Vollzug liegt bei den Bezirken. Werden feuerpolizeiliche Vorschriften nicht eingehalten, kann dies bis zum Entzug der Betriebsbewilligung führen. Eine systematische kantonale Übersicht über Kontrollen oder Beanstandungen existiert jedoch nicht.

Thurgau: Keine Turnuskontrollen unterhalb der Schwelle

Auch im Kanton Thurgau sind periodische Brandschutzkontrollen erst ab einer Belegung von 300 Personen vorgesehen. Lokalitäten mit einer geringeren Personenanzahl gelten gemäss kantonaler Feuerschutzverordnung als Anlagen ohne besondere Gefährdung und fallen damit aus dem System der turnusmässigen Kontrollen – unabhängig davon, ob es sich um Bars, Restaurants oder andere Publikumsbetriebe handelt.

Das bedeutet zugleich: Weder die Gebäudeversicherung Thurgau noch die Gemeinden führen unterhalb dieser Schwelle regelmässige Kontrollen durch. Zuständig werden die kommunalen Feuerschutzbehörden erst dann, wenn ein Betrieb neu erstellt, umgebaut oder in seiner Nutzung verändert wird – also im Rahmen von bewilligungspflichtigen Vorhaben und Abnahmen.

Die Gebäudeversicherung Thurgau betont, dass damit keine Kontrollzuständigkeit «verschoben» werde, sondern dass unterhalb der Schwelle bewusst auf periodische Kontrollen verzichtet wird. Die bestehenden Regelungen erachtet sie als klar und angemessen. Ob der Brand von Crans-Montana Anlass für eine Neubewertung gibt, soll erst nach Abschluss der laufenden Ermittlungen beurteilt werden.

Appenzell Ausserrhoden: Prüfen nach Risiko

Appenzell Ausserrhoden verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Der Fokus liegt gemäss Assekuranz AR auf Kontrollen im Rahmen von Bewilligungsverfahren sowie auf periodischen Prüfungen bei Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko. Hinzu kommen zusätzliche Kontrollen bei besonderen Veranstaltungen wie der Beizenfasnacht oder Maskenbällen – unabhängig von der offiziellen Personenanzahl.

Die Assekuranz AR analysiert den Brand von Crans-Montana intern. Ob und in welcher Form sich daraus Folgerungen ergeben, werde sich erst nach Abschluss dieser Auswertung zeigen.

Der blinde Fleck unterhalb fixer Grenzen

Gemeinsam ist allen Modellen: Unterhalb bestimmter Schwellenwerte – meist bei 300 Personen – gibt es für viele Betriebe keine regelmässigen Kontrollen. Kritiker sehen darin eine Schwachstelle, einen blinden Fleck. Zumal sich Nutzung, Einrichtung oder Dekoration gerade in kleineren Bars häufig ändern.

Die Gebäudeversicherungen halten dem unisono entgegen, dass Kontrollen keine Sicherheitsgarantie darstellen könnten. Sie seien angekündigt und rechtlich begrenzt. Den Vorwurf eines «blinden Flecks» weisen sie entschieden zurück.

Der Vergleich zwischen den Ostschweizer Kantonen zeigt weniger einheitliche Regeln als unterschiedliche Vorstellungen davon, wie viel Kontrolle notwendig ist. Was alle Modelle verbindet, ist die Erwartung an die Verantwortung der Betreiber.

Der Brand von Crans-Montana hat gezeigt, wie fragil dieses Prinzip wird, wenn Kontrollen ausbleiben – oder Verantwortung zur abstrakten Grösse wird. Ob daraus politische Konsequenzen folgen, ist offen.

Artikel: http://www.vaterland.li/regional/ostschweiz/brandschutz-in-der-ostschweiz-viele-bars-werden-nie-kontrolliert-art-697233

Copyright © 2026 by Vaduzer Medienhaus
Wiederverwertung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung.

­
­