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Kritik wegen Anscheins der Befangenheit: Amtsmissbrauchsfall um Christof Hartmann könnte neu aufgerollt werden

Obschon das Untersuchungsamt Uznach ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs gegen den heutigen Regierungsrat Christof Hartmann führte, hat es dessen Ehefrau angestellt. Die Klägerschaft spricht von Befangenheit, die Staatsanwaltschaft hält dagegen. Demnächst entscheidet das Kantonsgericht.
Seraina Schönenberger-Hess
Dem Untersuchungsamt Uznach, im Bild zu sehen die Zweigstelle Flums, wird im Amtsmissbrauchsfall um Christof Hartmann Befangenheit vorgeworfen.
Die Verhandlung vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland kommt für den damaligen SVP-Kantonsrat Christof Hartmann zum ungünstigsten Zeitpunkt überhaupt. Mitten im Wahlkampf um einen Sitz im Regierungsrat, am 16.

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