Der St.Galler Kantonspolizei gehen reihenweise Blaufahrer ins Netz
Am Freitagmorgen kurz nach 7 Uhr wurde ein 48‑jähriger Mann mit seinem Auto im Gässli in Vilters angehalten, wie die St.Galler Kantonspolizei meldet. Seine Sicht sei durch vereiste Scheiben eingeschränkt gewesen. Zudem war er mit einem abgelaufenen ausländischen Führerausweis unterwegs.
Gegen 8 Uhr kontrollierte die Polizei auf der Staatsstrasse in Werdenberg einen 48-jährigen Mann mit seinem Lieferwagen. Auch sein ausländischer Führerausweis war abgelaufen. Beiden Männern wurde die Weiterfahrt untersagt.
Auch Lieferwagenfahrerin hatte keinen gültigen Führerausweis
Um 15 Uhr kontrollierte eine Patrouille des Bundesamtes für Zoll und Grenzschutz am Grenzübergang an der Zollstrasse in Au eine 41-jährige Lieferwagenfahrerin. Ihr tschechischer Führerausweis war abgelaufen. Wenig später wurde an demselben Ort ein 55-jähriger Mann mit seinem Lastwagen aus dem Verkehr gezogen: Er war mit einem ausländischen, entzogenen Führerausweis unterwegs gewesen. Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Am Freitagabend um 20.15 Uhr kontrollierte die Polizei auf der Blumenaustrasse in Buchs einen 32-jährigen Autofahrer. Er war ohne Führerausweis unterwegs. Am Samstag kurz nach Mitternacht wurde auf der Rheinstrasse in Buchs ein 32-jähriger Mann angehalten. Eine Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1 Promille. Ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen, wie die Polizei meldet.
Mehrstündige Fahrverbote in Thal und Altstätten verhängt
Um 0.30 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte einen 46-jährigen Autofahrer auf der Burietstrasse in Thal und um 4.10 Uhr einen 32-jährigen Mann mit seinem Auto auf der Oberrietstrasse in Altstätten. Bei beiden Männern ergab die Atemalkoholmessung einen zu hohen Wert. Ihnen wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt.
Um 4.40 Uhr schliesslich stellte eine Patrouille auf der Autobahn A1 in Züberwangen die unsichere Fahrweise eines 37-jährigen Autofahrers fest. Eine Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1,36 Promille. Ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.
Alle fehlbaren Personen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt, wie die Polizei abschliessend schreibt. Die Strassenverkehrsämter prüfen zudem Administrativmassnahmen. (kapo/dwa)
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