Kampagne für Chips für Katzen
Die Kampagne für das Chippen und Kastrieren von Katzen ist überschrieben mit "Luna & Filou - zum Wohl der Katzen". Lanciert wird sie vom STS, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), der Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST) und der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (STVT) zum Welttiertag am (morgigen) Donnerstag.
100'000 bis 300'000 Verwilderte
Geschätzte 1,7 Millionen Katzen leben in der Schweiz. 1,4 Millionen von ihnen haben regelmässig Zugang zu einem gefüllten Futternapf. Weitere 100'000 bis 300'000 lebten verwildert, gehörten niemandem und würden nicht betreut, sagte Heinz Lienhard, Präsident des Schweizer Tierschutzes (STS), am Mittwoch in Bern vor den Medien laut Redetext.
Katzen vermehren sich laut Lienhard rasant, wenn man sie nicht daran hindert. Dass in der Schweiz nicht so viele halb verhungerte oder krank dahinsiechende Katzen lebten wie etwa in osteuropäischen Ländern, liege auch an den koordinierten Kastrationsaktionen, die der Tierschutz seit 1995 durchführe.
Seither und bis Ende 2017 wurden 173'311 Kater und Kätzinnen eingefangen, kastriert und dann wieder freigelassen. Es waren verwilderte, herrenlose Tiere sowie Bauernhofkatzen. 5,1 Millionen Franken legte der STS für die Kastrationen aus. Für 2019 sind 450'000 für Kastrationsaktionen vorgesehen.
Rund ein Drittel registriert
Vier von fünf Haltern begrüssen laut einer Umfrage im Auftrag des STS das Chippen von Katzen, doch nur 14 Prozent haben laut der Umfrage die Absicht, das auch zu tun. Gemäss der Anis-Tierdatenbank dürften derzeit ungefähr ein Drittel aller Katzen in der Schweiz mit einem implantierten Mikrochip versehen und registriert sein.
Die Vorteile des Chip lägen auf der Hand, schreiben die Beteiligten an der Kampagne. Vermisste Tiere könnten rasch wieder gefunden werden. Zur "Luna & Filou"-Kampagne gehört deshalb die "Amici-App" der Identitas AG. Mit der Applikation können Halter verlorene Katzen oder Finder eine Katze melden - wenn diese einen Chip trägt. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.